Kommentare zu den Anhörungsverfahren in den Bundesländern
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Baden-Württemberg
Der Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes Baden-Württemberg liegt seit Ende
Februar 2003 vor. Bis zum 11. April 03 hatten die Verbände Zeit schriftlich Stellung zu nehmen. Am 30.04.03 fand
ein Erörterungstermin mit den Beteiligten statt.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Das
Landeswassergesetz
wurde am 22.12.2003 fristgemäß verabschiedet und wird von den Verbänden als eine 1:1 Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie angesehen.
Die "Gewässerbeurteilungsverordnung" (Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL
in Landesrecht) befand sich im November 2003 in der Verbändeanhörung. Der Erörterungstermin fand am
13.11.2003 statt.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Kurz nach Erlass des novellierten Wassergesetzes sollte diese Verordnung bis Ostern 2004 erlassen
werden. Am 30.08.2004 wurde die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V verabschiedet.
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Bayern
In Bayern fand eine Blitzbeteiligung statt: Nur 2 Wochen hatten die Verbände Zeit, ihre
Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf zu formulieren.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Der Bund Naturschutz sah die Probleme hauptsächlich in den Altrechten von Wasserkraftbetreibern
die sie von ökologischen Verpflichtungen entbinden, sowie in der Gewässerunterhaltung.
Das novellierte Wassergesetz wurde am 24.07.2003 verkündet, befindet sich zur Zeit (Mai 2004) in der
Verbändeanhörung zur 3. Novelle und soll Mitte 2004 bekannt gemacht werden.
Für den Entwurf
der 'Bayrischen Gewässerbestandsaufnahme- und -zustandseinstu-
fungsverordnung' (Verordnung zur Umsetzung der
Anhänge II und V) wurde der Inhalt der LAWA-Musterverordnung fast 1:1 übernommen. Die Verbände erhielten
kurzfristig die Möglichkeit bis zum 23.12.2003 Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Die Verordnung
wurde am 16.03.2004 erlassen. Die Definition der Gewässertypen wird in einer Verwaltungsvorschrift erfolgen.
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Berlin
In Berlin hatten die anerkannten Naturschutzverbände bis Ende September 2003 Gelegenheit zum
Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Die Senatsverwaltung beantwortete die Stellungnahme und bezog ausführlich Position zu den
angegebenen Punkten. Die Änderungen im Entwurf waren aber nur marginaler Natur.
Die 10. Novelle des Berliner Wassergesetzes ist durchgesetzt und am 02. März 2005 in Kraft
getreten.
Die hausinterne Abstimmung des Verordnungsentwurfs für die Umsetzung der Anhänge II und V
war Ende 2003 abgeschlossen. Die Verbandsanhörung fand bis 1. März 2004 statt.
Stellungnahme der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Die Verordnung wurde
am 16.09.2004 verabschiedet.
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Brandenburg
Der Entwurf
zur Novellierung des Landeswassergesetzes
(Begründung)
befand sich im November 2003 in der Anhörung. Verkündet wurde das
Brandenburgische
Wasser-
gesetz am 29.06.2004.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmen-
richtlinie
lag den Verbänden nicht zur Anhörung vor. Am 24.08.2004 wurde die
Verordnung erlassen.
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Bremen
Der Entwurf der Neufassung des Bremer Wassergesetzes wurde am 20.5.2003 zur Verbändeanhörung
freigegeben.
Stellungnahme der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Die offizielle Verbandsbeteiligung wurde im November 2003 durchgeführt. Ein Anhörungstermin
fand am 28.11.2003 statt. Bisher scheint keiner der Vorschläge der GNUU in den Gesetzestext aufgenommen zu werden.
Das Bremer Wassergesetz wurde am
18. Dezember 2003 verabschiedet.
Die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde am
24.02.2004 verkündet.
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Hamburg
Ende Juli 2003 beschloss das Kabinett den Entwurf zur Novellierung des Hamburger Wassergesetzes.
Im November 2003 befand sich die Kabinettsvorlage in der Bürgerschaft. Am 4.02.2004 wurde das
Hamburger Wassergesetz beschlossen und am
29.03.2005 im Hamburger Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig. Eine Anhörung
der Verbände fand nicht statt.
Die behördeninterne Abstimmung des
Verordnungsentwurfs zur
rechtlichen Umsetzung der Anhänge II, III und V der EG-Wassrerahmenrichtlinie ist abgeschlossen. Eine
Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt.
Die Verordnung
wurde am 09.07.2004 veröffentlicht.
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Hessen
Der Novellenentwurf befand sich im November 2003 in der behördeninternen Abstimmung.
Bis zum 1. Juni lag der
Entwurf zur Novelle des
Hessischen Wasser-
gesetzes
(Begründung,
Synopse/Übersicht,
Anlage A)
zur Verbändeanhörung aus. Als besonders brisant gilt, laut NABU Hessen, die geplante Verwaltungsvereinfachung
und die zukünftig genehmigungsfreie Bebauung innerörtlicher Auenbereiche. Am 30. Mai 2005 trat das
Hessische Wassergesetz in Kraft.
Ein Entwurf für die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der
EG-Wasser-
rahmenrichtlinie finden Sie
hier.
Die Verordnung über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde am 17. Mai 2005 verabschiedet.
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Mecklenburg-Vorpommern
Die Novelle des Landeswassergesetzes mit dem ausschließlichen Ziel der Umsetzung der WRRL
befand sich Anfang Dezember 2003 in der hausinternen Abstimmung und sollte dann kurzfristig in die Ressortanhörung
gegeben werden. Im Anschluss an die Zustimmung des Kabinetts zum Gesetzentwurf erfolgt die Verbandsbeteiligung.
Das Landeswassergesetz trat am 6. Juni 2005 in Kraft.
Der Entwurf zur Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtlinie
wurde im Herbst 2003 zur Anhörung freigegeben.
Stellungnahme der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Die Verordnung
wurde am 22.12.2003 fristgemäß erlassen.
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Niedersachsen
Zum Entwurf
(Begründung)
der Novelle des niedersächsischen Wassergesetzes äußerte sich Dr. Ludwig Tent - Gewässerschützer
der Edmund Siemers-Stiftung - folgendermaßen:
"Verglichen mit den anderen Länderentwürfen enthält der niedersächsische gute Ansätze, die
hoffentlich in der Praxis angewendet werden". Es sind jedoch auch Verbesserungen notwendig, daher arbeitete er der
gemeinsamen Stellungnahme des BUND AK Wasser und des WASSERNETZes.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Die Verbandsanhörung für den Gesetzentwurf fand bis Mitte Dezember 2003 statt.
Das Niedersächsische Wassergesetz
wurde am 19. Februar 2004 verabschiedet.
Rückfragen zu den Stellungnahmen können Sie an
Hinnerk Voermanek oder
Gerd Wach richten.
Zum Entwurf
der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtline gab es eine Verbändeanhörung,
die Verordnung wurde am 03.08.2004 im Niedersächsichen
Gesetz- und Verordnungsblatt
veröffentlicht.
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Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf des Nordrhein-Westfälischen Wassergesetzes lag den Umweltverbänden nur in
Eckpunkten vor. Zu Teilbereichen der LWG-Novelle erfolgten in diversen Terminen mündliche und schriftliche
Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände NRW. Die offizielle Verbändeanhörung zum Entwurf der
LWG-Novelle fand im Dezember 2003 statt. Der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf erfolgt erst 2004. Über das
Fachgebiet Wasser/WRRL des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNV) in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich
alle Naturschutzverbände an Diskussionen und Stellungnahmen zur Umsetzung der WRRL.
Am 20. April 2005 beschloss der Landtag das "Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften". Damit erfolgte
die überfällige Novellierung des Landeswassergesetzes NRW (LWG) noch vor den Landtagswahlen. Das
Gesetz ist am 11. Mai 2005 in Kraft getreten.
Stellungnahme der Umweltverbände zu den Eckpunkten des Gesetzesentwurfes:
Nähere Informationen erhalten Sie bei Stephanie Rebsch im
Landesbüro
der Naturschutzverbände NRW.
NRW hat seine Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V erlassen (die Verordnung vom 10. Februar
2006 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW vom 14. Februar 2006, S. 52 ff. erschienen). Die VO
heißt "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2006 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-
schaft im Bereich der Wasserpolitik".
Mit diesem letzten Länderrechtsakt ist die WRRL komplett in nationales Recht umgesetzt.
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Rheinland-Pfalz
Neben der rechtlichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden in den
Entwurf des
rheinland-pfälzischen Wassergesetzes auch die Umweltverträglichkeitsprüfungs-
Änderungs-Richtlinie
und die Richtlinie zur Umsetzung der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eingearbeitet.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Das rheinland-pfälzische
Wassergesetz trat am 22. Januar 2004 in Kraft. Punkte aus den Stellungnahmen der Umweltverbände fanden sich,
nach Ausage des NABU, nicht in dem Gesetz wieder.
Der Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasser-
rahmenrichtlinie lag
den Verbänden bis zum 15.6.2004 zur Anhörung vor. Die Verordnung wurde am 10.11.2004 im
Gesetz-und Verordnungsblatt
veröffentlicht.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
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Saarland
Der Entwurf
des saarländischen Wassergesetzes (Änderungsfassung) ging Ende 2003 ins Kabinett und ist am 30. April 2004
verabschiedet worden. Die Verbandsanhörung ist hier bereits abgeschlossen.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Der
Entwurf (inkl.
Begründung) der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde im Herbst
2003 zur Verbändeanhörung freigegeben.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Die Verordnung wurde am 25.08.04 erlassen.
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Sachsen
Der Entwurf zum Sächsischen Wassergesetz wurde am 21.10.2003 vom Kabinett beschlossen und
befand sich im November 2003 in der Verbandsanhörung. Die Einbringung in den Landtag war noch für 2003
geplant. Der Entwurf enthält Regelungen zum Hochwasserschutz.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Im Januar wurde ein
überarbeiteter
Entwurf des Sächsischen Wassergesetzes dem Parlament vorgelegt. Das Sächsische Wassergesetz wurde am
24. Juni 2004 verabschiedet.
Auf der folgenden Webseite finden Sie einen Überblick der wichtigsten Änderungen im neuen
Sächsischen Wassergesetz:
www.smul.sachsen.de.
Die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtlinie trat am 07.
Dezember 2004 in Kraft.
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Sachsen-Anhalt
Der Entwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes befand sich im November 2003 auf der
Arbeitsebene in der Ressortabstimmung. Die Verbandsanhörung begann nach Freigabe des Entwurfs durch das Kabinett
am 26. April 2004.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Das
Wassergesetz für das
Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) wurde am 22.12.2004 verabschiedet und zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom
15.04.2005.
Die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasserrahmenrichtlinie trat am 24.08.2005 in Kraft.
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Schleswig-Holstein
Der
Entwurf
des Schleswig-Holsteinschen Wassergesetzes lag Ende 2002 zur Verbändeanhörung aus.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Das Schleswig-Holsteiner Landeswassergesetz
(Änderungsfassung /
Link) wurde
am 18.06.2003 verabschiedet.
Die Verbandsanhörung für den Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und
V der EG-Wasserrahmenrichtlinie war bereits Ende 2003 abgeschlossen und die
Verordnung am 10. November 2003 erlassen.
BUND und NABU gaben keine Stellungnahmen ab, da sich der Entwurf stark an die LAWA-Musterverordnung anlehnt.
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Thüringen
Der Gesetzentwurf befand sich im November 2003 bereits im Landtag. Die Verabschiedung sollte noch
fristgemäß erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt war die Verbandsanhörung für den Verordnungsentwurf auch
abgeschlossen.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Gesetzesentwurf:
Der
BUND
verfasste auch eine Stellungnahme zur 2. Änderung des Thüringer Wassergesetzes.
Das Thüringer Wassergesetz
wurde am 17. Dezember 2004 verabschiedet und am 04. Dezember 2003 verkündet.
Der Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der EG-Wasser-
rahmenrichtlinie
befand sich Mitte 2003 in der Verbändeanhörung.
Stellungnahmen der Umweltverbände zum Entwurf der Verordnung:
Die
Verordnung
zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL in Thüringen ist am 28. April 2004 erlassen worden und wurde
am 27. Mai 2004 verkündet.
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