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Oberflächengewässer und EG-Wasserrahmenrichtlinie

 

Guter Zustand der Oberflächengewässer

Für Oberflächengewässer wird ein "guter (ökologischer) Zustand" angestrebt. Die Anlage V der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) enthält genauere Bestimmungen, wie Gewässer zu klassifizieren sind. Als "sehr gut" stuft sie einen vom Menschen nahezu unbeeinflusstes Gewässer ein. Über geringe Beeinträchtigungen ("gut"), "relativ befriedigend" und "unbefriedigend" reicht die 5-stufige Skala bis hin zu "schlecht". Die Zielgröße bilden dabei die Artenvielfalt und Artenzusammensetzung. Wenn sich hier Defizite ergeben, werden weitere allgemeine, hydromorphologische und physikalisch-chemische Aspekte aufgeschlüsselt.

Für die Einhaltung eines guten chemischen Zustands schlug die EU-Kommission eine Liste von 33 prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen vor (siehe dazu Menüpunkt "Prioritäre Stoffe").

Damit bleibt die Wasserrahmenrichtlinie weit hinter den Festlegungen des OSPAR-Abkommens zum Schutz der Nordsee zurück. Dort einigten sich 12 der 15 EU-Mitgliedsländer darauf, alle gefährlichen Substanzen bis 2020 aus dem Meer zu verbannen. Als gefährlich werden dabei Stoffe eingestuft, die eine hohe Beständigkeit aufweisen, toxisch wirken und sich in Organismen anreichern.

Die EG-WRRL verfolgt den "kombinierten Ansatz", eine wahlweise Mischung aus der Kontrolle von Punktquellen nach dem fortgeschrittenen Stand der Technik bzw. nach Emissionsgrenzwerten und der Etablierung von Immissionsgrenzwerten zur Definition von Qualitätszielen. Die Kommission kann auch Strategien zur Reduzierung weiterer Schadstoffe oder Schadstoffgruppen erarbeiten.

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Der Weg zur europaweiten Gewässerzustandskarte

Um zu prüfen, ob der gute Zustand in allen Gewässern bis zum Jahr 2015 erreicht wurde (Ziel der EG-WRRL), ist die Einstufung aller europäischen Oberflächengewässer in Zustandsklassen erforderlich. Anhand einer Karte soll es nach Abschluss dieser Einstufung möglich sein, abzulesen welche Gewässer die Ziele der EU-WRRL erfüllen und welche nicht. Zur praktischen Durchführung dieses Vorhabens müssen europaweit gemeinsame Einstufungskriterien usw. entwickelt werden. Schritte auf dem Weg zur Gewässerzustandskarte sind:

  • Zuweisung der Oberflächengewässer zu Ökotypen
  • Aufstellung von typenspezifischen Referenzbedingungen
  • Bestimmung harmonischer Klassengrenzen zwischen sehr gutem, gutem und mäßigem Zustand anhand eines Interkalibrierungsnetzwerks
  • Überwachung und Einstufung des ökologischen Gewässerzustands
  • Erstellung der Gewässerzustandskarten in der EU

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Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik

Zum Verfahren der Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik, mit speziellem Augenmerk auf das Verfahren, das Ergebnis sowie die Realisierung, erhalten Sie weitere Informationen in den Handbüchern "Die EG-Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen- und Praxisbeiträge der GRÜNEN LIGA-Seminarreihe".

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Material

Zu den Referenzbedingungen für Oberflächengewässer erstellte die EU Arbeitsgruppe 2.3 einen Leitfaden, den Sie hier herunterladen können (pdf, 595 KB)

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