Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Gewässernutzung

Die bestehenden ökologischen Defizite an Gewässern sind Ergebnis verschiedener anthropogener Einflüsse auf die abiotischen Bedingungen (Wasserqualität, Gewässer-
struktur, Abflussverhalten) sowie die Flora und Fauna.

Grundsätzlich verlangt die Wasserrahmenrichtlinie, die natürlichen Wasservorräte einerseits für die menschliche Nutzung langfritig nutzbar zu erhalten und sie gleichzeitig in Funktion und Bedeutung für die Ökosysteme zu sichern. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels ist die Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des Grundwassers gemäß Anhang II EG-WRRL. Dabei steht die Ermittlung von signifikanten anthropogenen Belastungen und die Einschätzung ihrer Auswirkungen auf den "ökologischen Zustand" der Oberflächengewässer an zentraler Stelle, um anschließend entsprechend ihrer Bedeutung ein operatives Monitoring durchführen und Maßnahmen umsetzen zu können.

Beispielsweise sind Wasserentnahmen aus Fließgewässern aufgrund verschiedener Nutzungen von Bedeutung. Extreme direkte oder indirekte Folgen für den ökolgischen Zustand der Fließgewässer sind z.B.:

  • dauerhaftes oder zeitweiliges Austrocknen von Gewässerabschnitten,
  • Intensivierung der Folgen stofflicher Belastungen,

  • Verlust der Lebensräume im Übergangsbereich zwischen Wasser und Land.

Wassernutzung ökologieverträglich anpassen

Die vollständige Umsetzung der WRRL schafft wesentliche Voraussetzungen für die Anpassung von Wassernutzungen an die grundlegenden Erfordernisse des Gewässerschutzes, auch unter den Bedingungen sich verändernder klimatischer Verhältnisse. Die WRRL setzt mit dem guten ökologischen Zustand ein klares Ziel, ohne nachhaltige und in ihren Umweltauswirkungen zu begrenzende Nutzungen und neue Entwicklungen unmöglich zu machen.

Als Beispiel für die deutliche Anpassung von Wassernutzungen an neue Bedingungen kann in Deutschland der erhebliche Rückgang des Wasserverbrauchs und damit auch der Menge anfallenden Abwassers gelten, der insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu verzeichnen war. Bei dieser erfolgreichen Entwicklung ging das Umweltbewusstsein der Verbraucher einher mit dem ökonomischen Anreiz stark steigender Wasserpreise, die die Investitions- und Betriebskosten im Ansatz voll decken. Obwohl die Kubikmeterpreise in Deutschland - bei erheblichen örtlichen Unterschieden - europaweit Spitzenplätze einnehmen, liegt die jährliche Gesamtbelastung wegen der relativ niedrigen Verbrauchszahlen nur im oberen Mittelfeld. Hier werden Wassereffizienz, Kostendeckung und das Verursacherprinzip (Abwasserpreise) im Sinne der WRRL - abgesehen vom Aspekt der Umwelt und Ressourcenkosten - nahezu mustergültig kombiniert mit dem Ergebnis einer wesentlich geringeren Inanspruchnahme der Ressourcen.

Ironischerweise hat die EU-Kommission die hohen Kubikmeterpreise in Deutschland wiederholt ins Visier genommen und ihre weitreichenden Liberalisierungsvorschläge für die Wasserwirtschaft mit dem Argument begründet, dass der Verbraucher vor allem an niedrigen Preisen interessiert sei. Auch die anhaltende Privatisierung von Wasserwerken darf durchaus als Bedrohung für den Ressourcenschutz betrachtet werden, da private Anleger den Gewässerschutz nicht ohne weiteres zu den betriebsnotwendigen Kosten zählen.

Die deutsche Wasserwirtschaft selbst ermuntert inzwischen eher zu höherem Wasserverbrauch als zum Sparen und fordert, Wasserentnahmeentgelte abzuschaffen, da sie ihre lenkende Wirkung verloren hätten. In Berlin schlägt PDS-Senator Wolf ein neues Preissystem mit Grund- und Arbeitspreis vor, unter anderem als "Anreiz zum ökologischen Umdenken: durch Senkung des mengenabhängigen Arbeitspreises wird der Wasserabsatz stabilisiert und damit höhere Investitionen für das Grundwassermanagement vermieden." Natürlich führt der Rückgang des Verbrauchs, der in einigen Regionen mit massivem Rückgang der Bevölkerung einhergeht, auch zu erheblichen Problemen bei den Standzeiten im Trinkwasser und beim Transport der Schadstoff- und Abwasserfracht. Mittelfristig hilft hier nur die intelligente Anpassung der Infrastruktur an die neuen Bedingungen. Mehr spülen kann nicht die Lösung sein.

Wenn es um Anpassungsstrategien an den Klimawandel geht, gehören dazu auch Überlegungen zur Nutzungsaufgabe, sei es durch Verhinderung von Bebauung zunehmend überschwemmungsgefährdeter Gebiete oder durch das Beenden exzessiver Entwässerung von Feuchtgebieten. Das gilt im Übrigen auch für die im Zuge der Klimadiskussion gern als Klimaretter ins Feld geführte Wasserkraftnutzung: Klimaforscher erwarten in einigen Gebieten Europas deutlich sinkende Kapazitäten. Wenn sich die Szenarien geringerer Wasserführung an Elbe und Rhein bestätigen, stellt sich auch hier die Frage, ob die Kosten ungebremsten Ausbaus und der Ertüchtigung der Infrastruktur noch überall in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen beziehungsweise ob sich der erwartete Nutzen in angemessenem Verhältnis zur Realität bewegt. Schon jetzt bietet das Bundesverkehrsministerium aus rein ökonomischen Gründen den Ländern eine ganze Reihe von nicht mehr für die Frachtschifffahrt genutzten Bundeswasserstraßen zur Übernahme an.

Beim Hochwasserschutz fällt auf, dass die Klimadebatte in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten genutzt wird, um umfangreiche auf Halde liegende Planungsvorhaben mit Hunderten neuen Rückhaltebecken aus der Schublade zu ziehen und als Allzweck-Lösung zu präsentieren. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, ob das bestehende Hochwasserschutzniveau für alle Gebiete - gleich welcher Nutzung - uneingeschränkt aufrechterhalten werden muss, welche ökonomischen Kriterien anzuwenden sind und ob das im Wasserhaushaltsgesetz festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Absenkung des Hochwasserschutzniveaus einer nutzensabhängigen flexibleren Anpassung bedarf.

Erlenwald auf wiedervernässten Niedermooren - effiziente Kopplung von Klima- und Gewässerschutz:

Paradebeispiel für schlechte Wasserbewirtschaftung im Kontext des Klimawandels oder aber kosteneffiziente Kombination von Klima- und Gewässerschutz par excellence - so stellen sich die Nutzungsalternativen für Niedermoore dar, die von der Universität Greifswald im Rahmen des ALNUS-Projekts verglichen wurden (kostenloser Leitfaden unter: www.uni-greifswald.de/~alnus). Entwässerte Grasland-Niedermoore verursachen durch Torfzehrung pro Hektar jährliche CO2-Emissionen von rund 24 Tonnen. Diese können durch Wiedervernässung vermieden werden, bei Aufforstung von Erlenwald für die Wertholzproduktion ist durch die CO2-Bindung (Torf, Holz) und die energetische Nutzung des Durchforstungsholzes ein zusätzlicher Effekt möglich. Mit einer Aufforstungsprämie wäre diese Alternative wirtschaftlich tragfähig. Die CO2-Vermeidungskosten lägen bei ein bis zwei Euro pro Tonne CO2 (zum Vergleich: bei Wasserkraft liegen sie bei circa 22 Euro, bei der Gebäudesanierung zwischen 350 bis 700 Euro). Nebenbei würden die Nährstoffausträge in die Gewässer verringert. Verhindert wird eine derartige Umstellung der Grünlandnutzung derzeit in erster Linie durch die attraktivere landwirtschaftliche Förderung von jährlich 320 Euro pro Hektar. Ohne Förderung wäre die einzelwirtschaftliche Rentabilität der herkömmlichen Nutzung nicht gegeben.

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