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Grenzwerte

Mit den Umweltqualitätsnormen (engl.: environmental quality standard = EQS) sollen Grenzwerte festgelegt werden, die den guten Zustand des Gewässers reflektieren und aus ökotoxikologischen Daten gewonnen werden. Es handelt sich dabei um Konzentrationen eines bestimmten Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe, die in Wasser, Sediment oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden dürfen. Die EQS sind dabei nur für die Kompartimente zu erheben, also entweder Wasser, Sediment oder Biota, für die nach dem Stand des Wissens ein Risiko durch einen gegebenen Stoff besteht.

Die Kommission hatte entsprechend Artikel 16 spezifische EQS für die prioritären Stoffe in den Oberflächen- und Übergangsgewässern und Küsten- und Territorialgewässern vor. Um zeitliche Emissionsspitzen zu begrenzen, werden zusätzlich festgelegte maximal zulässige Konzentrationen (MAC-EQS) mit dem Jahresmaximum überprüft. Wesentliche Basis für die Ausarbeitung der Umweltqualitätsnormen der EU ist eine Studie des Fraunhofer Instituts für Molekulare Biologie und Angewandte Ökologie.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission sieht nun aber Grenzwerte vor, die in vielen Fällen deutlich von den im Expert Advisory Forum vorgeschlagenen Werten abweichen. Dies wird u.a. auch vom BDEW (Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft) scharf kritisiert.

Für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V, die sich auf weitere Stoffe im Zusammenhang mit dem guten chemischen Zustand beziehen, haben die Bundesländer Verordnungen mit Umweltqualitätsnormen erlassen (die LAWA-Musterverordnung hierfür finden Sie hier).

Die Umweltqualitätsnormen sind zu überwachen und einzuhalten, wenn die aufgeführten Stoffe in signifikanten Mengen in den Oberflächenwasserkörper eingetragen werden. Die Überprüfung der Umweltqualitätsnormen erfolgt anhand des arithmetischen Jahresmittelwerts für die jeweilige Messstelle. Bei Überschreitung von einer oder mehreren Umweltqualitätsnormen ist der gute chemische Zustand nicht erreicht. Die Ursachen der Überschreitung müssen dann ermittelt werden und entsprechende Maßnahmen zur Emissionsminderung vorgenommen werden.

In der BMU-Brochüre "Die Wasserrahmenrichtlinie - Neues Fundament für den Gewässerschutz in Europa" sind die im Zuge des EAF-Prozesses vorgeschlagenen Umweltqualitätsnormen für die prioritären Stoffe tabellarisch zusammengefasst. Grundsätzlich sollte ein Schadstoff in der Matrix überwacht werden, in der er überwiegend vorkommt und für die ein ausreichend empfindliches und zuverlässiges Analysenverfahren besteht. Problematisch ist, dass die vorgeschlagenen Grenzwerte nicht immer die tatsächlichen Wirkkonzentrationen reflektieren. Zur Zeit bestehen nur für die Konzentration der prioritären Stoffe in der gesamten Wasserprobe Qualitätsnormen. Es wird damit nicht zwischen dem gelösten und an suspendierte Partikel gebundenen Anteil unterschieden. Ob nun ein Stoff toxisch oder bioakkumulierbar ist, hängt aber entscheidend von seiner chemischen Bindungsform ab. So heftet sich ein hydrophober Stoff aufgrund geringer Wasserlöslichkeit bevorzugt an Oberflächen wie Organismen oder mineralische Partikel im Wasser. Somit können diese Stoffe scheinbar aus dem Wasser verschwinden und im Sediment oder Biota akkumulieren. Sediment und Biota stellen bedeutende Matrizes beim Monitoring von Stoffen dar, um den Langzeiteffekt von anthropogenen Aktivitäten zu ermitteln und Trends einzuschätzen.

Neben den Schwierigkeiten aus den bestehenden ökotoxikologischen Daten Umweltqualitätsnormen für die einzelnen Matrizes abzuleiten, gibt es Probleme bei der Wahl der richtigen analytischen Methode zum Nachweis der prioritären Stoffe in der Umwelt. Nicht für alle Stoffe existieren geeignete und abgesicherte Methoden, die in dem Konzentrationsbereich der EQS greifen. Zudem bestehen Diskrepanzen zwischen den Anwendungsgrenzen der Analysenverfahren und den aus ökotoxikologischen Daten geforderten Grenzwerten.

Eine Kurzmeldung zum Thema "Weiche Grenzwerte für prioritäre Stoffe" vom 16.06.05 finden Sie hier.

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