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Übergangsgewässer

 

Übergangsgewässer in der WRRL

Wasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die infolge naher Küstengewässer einen gewissen Salzgehalt aufweisen, jedoch vor allem von Süßwasserströmungen beeinflusst werden, bezeichnet man als Übergangsgewässer. Der Salzgehalt eines Ästuars muss im Jahreshmittel mindestens 0,5 Promille und der Tidenhub muss mehr als 2 m betragen, um nach WRRL als Übergangsgewässer definiert zu werden.

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Übergangsgewässertypen nach LAWA-Muster VO

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat in ihrer Musterverordnung (Entwurf von Juli 2003) nur einen Typ des Nordsee-Ästuars mit einem Einzugsgebiet von 10 km² und größer definiert: tidebeeinflusstes Ästuar der Flachlandküste. Für die Ostsee ist die Abgrenzung eines Übergangsgewässertyps nach WRRL nicht relevant, da die Ästuare unter anderem zu klein sind und nur einen geringen Salzgehalt aufweisen.

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Einstufung des ökologischen Zustands für Übergangsgewässer

Die Parameter für die Einstufung der Übergangsgewässer in Zustandsklassen finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring.

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Materialien

Die EU-Wasserdirektoren beschlossen Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der Übergangsgewässer. Sie ist derzeit nur in der englischen Version verfügbar. Zum Download der Leilinie bitte auf die Seite EU-Arbeitsgruppen gehen.

Im Wattenmeer existieren noch zwei weitgehend natürliche Ästuare: die Vide Aa in Dänemark und die Godel auf der Insel Föhr, Schleswig-Holstein. Hinsichtlich der möglichen Referenzbedingungen für Übergangsgewässer finden Sie im Anschluss einige Materialien.

Beiträge aus dem Wadden Sea Quality Status Report 1999 des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats CWSS: (den gesamten Bericht finden Sie hier)

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