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BDEW und UBA kritisieren verbindliche EU-Regelungen zur Abwasserwiederverwendung

Die Europäische Kommission kündigte im Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 (COM (2016) 710) und in der Arbeitsunterlage COM (2015) 614: "Closing the loop – An EU action plan for the circular economy" an, einen Legislativvorschlag für Maßnahmen zur Abwasserwiederverwendung vorzulegen. Ziel soll sein, einheitliche rechtliche und technische Mindeststandards für Abwasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung und die Grundwasseranreicherung in der Europäischen Union festzulegen. Bei der Wiederverwendung von Abwasser können jedoch unter Umständen massiv Schadstoffe (Arzneimittel, Mikroplastikpartikel, Schwermetalle usw.) in Grundwässer und Böden eingetragen werden, die eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen für künftige Generationen erschweren.
Grundsätzlich stehen sowohl das UBA als auch der BDEW einer europaweiten Regelung der Wasserwiederverwendung kritisch gegenüber und lehnen eine Regelung per Verordnung ab, da eine Verordnung die Entscheidungsmöglichkeit der Mitgliedstaaten massiv beschränken würde. Als Regelungsinstrument schlägt das UBA eine unverbindliche Leitlinie (Guidance) vor, die die bestehenden EU-Regelungen ergänzt, dem Vorsorgeprinzip Folge leistet und ein harmonisiertes Risikomanagementsystem etabliert. Der BDEW würde eine Richtlinie kzeptieren und mahnt die Kohärenz insbesondere zu den Zielen und der Umsetzung der WRRL, der Trinkwasserrichtlinie, der Kommunalabwasserrichtlinie und der EU-Richtlinie Prioritäre Stoffe an.
Näheres zur UBA-Position finden Sie über diesen Link.

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