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BDEW und UBA kritisieren verbindliche EU-Regelungen zur Abwasserwiederverwendung Die Europäische Kommission kündigte im Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 (COM (2016) 710)
und in der Arbeitsunterlage COM (2015) 614: "Closing the loop – An EU action plan for the circular economy" an, einen
Legislativvorschlag für Maßnahmen zur Abwasserwiederverwendung vorzulegen. Ziel soll sein, einheitliche rechtliche und
technische Mindeststandards für Abwasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung und die
Grundwasseranreicherung in der Europäischen Union festzulegen. Bei der Wiederverwendung von Abwasser können jedoch unter
Umständen massiv Schadstoffe (Arzneimittel, Mikroplastikpartikel, Schwermetalle usw.) in Grundwässer und Böden eingetragen
werden, die eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen für künftige Generationen erschweren.
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