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Doppelförderung statt Nutzungsabgabe: Wasserkraftlobby im Ländle feiert Erfolg für Kleinanlagen

Das Förderprogramm des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft musste 2014 eingestellt werden, da die EU-Kommission in der Investitionsförderung und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung sah. Diese Doppelförderung wird nun in abgewandelter wieder aufgelegt.
Wenn damit gleichzeitig die Durchgängigkeit des Gewässers hergestellt werde, verbessern die Maßnahmen aber auch die Ökologie, erläutert Umweltminister Franz Untersteller am 10. August die Vorteile der Regelung. Diese an die Quadratur des Kreises erinnernde Wunschvorstellung hat sich jedoch allzu oft nicht erfüllt. Die reale Praxis der Wasserkraftförderung und oft unwirksamer "ökologischer Verbesserungen" nahm Nikolaus Geiler vom Regiowasser e.V. in Freiburg bzw. AK Wasser im BBU bereits im Jahr 2014 kritisch unter die Lupe. Titel seines Vortrags auf einem Seminar der GRÜNEN LIGA am 27. 6.2014 in Freiburg: Bisherige Erfahrungen mit der Wasserkraftförderung durch das EEG – "grüner Wasserkraftstrom" oder "ungerechtfertigte Bereicherung?" (Zusammenfassung als PDF).
Die GRÜNE LIGA lehnt die Förderung der kleinen Wasserkraft durch das EEG oder aus öffentlichen Mitteln grundsätzlich ab: "Die gravierenden Veränderungen der Flussökosysteme und der Verlust an Biodiversität stehen in keinem Verhältnis zu dem geringen Beitrag, den Wasserkraftanlagen bis 1 MW insgesamt zu Energieerzeugung und Klimaschutz leisten" (Beschluss des Bundessprecherrats vom 8. Mai 2009).
Statt eine Doppelförderung zu erhalten, hätte Baden-Württemberg jedoch gemäß Artikel 9 WRRL die Abgabe für die Gewässernutzung durch die Wasser-Kraftwerksbetreiber (§ 99 WG-BaWü) längst auf Kleinwasserkraftwerke ausdehnen müssen. Die allermeisten Anlagen dieser wären dann unrentabel und würden stillgelegt - mit großem Gewinn für Bäche und Flusslandschaften - ohne dass der Klimaschutz signifikant beeinträchtigt würde. Denn die 1.700 Anlagen der kleinen Wasserkraft trugen 2014 insgesamt ganze 0,79 Prozent (!) zur Bruttostromerzeugung Baden-Württembergs bei.
Fazit der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser: Während die Kraftwerksbetreiber zweifach öffentliche Gelder in Form von Landessubventionen und EEG-Umlage einstreichen können, entgehen dem Land Einnahmen aus einer fehlenden Wassernutzungsabgabe für Kleinwasserkraftwerke, und die herbeigeförderten Umweltschäden und Folgekosten trägt in bewährter Form die Allgemeinheit: Eine Win-lose-lose-lose-Situation zu Lasten der Gesellschaft.
Zur Pressemitteilung des baden-württembergischen Umweltministeriums vom 10. August 2017. Die "Fördergrundsätze kleine Wasserkraft - Anpassung 2017" und die Antragsunterlagen stehen hier zum Download bereit.

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