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Wasserkraftausbau in Naturschutzgebieten verhindern
Mitte 2015 war nach heftiger Kritik der Umwelt- und Anglervertreter auf einer Verbändeanhörung in
Brüssel die Fertigstellung eines Leitfadens für den Wasserkraftausbau in europäischen Naturschutzgebieten
verschoben wurden. Die Naturschutzabteilung der EU-Kommission legte daraufhin
im Dezember 2016 eine leicht adaptierte Fassung mit dem Titel "Hydropower and Natura 2000.
Good Practice Guide" vor, die der Energieproduktion in Schutzgebieten weiterhin deutlichen Vorrang
vor den Zielen des Naturschutzes im Natura-2000-Netzwerk einräumt. Auch der überarbeitete Entwurf
unterstellt irreführenderweise, dass Wasserkraftwerksbau in Fließgewässern und die
Schutzziele miteinander vereinbar wären oder sich gar gegenseitig unterstützen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Wanderverhalten von Fischen und zur meist mangelhaften
Funktionsfähigkeit von Aufstiegsanlagen sowie zum Fehlen von Lösungen für den Fischabstieg werden
ignoriert. Folgerichtig basiert der Leitfaden auf einer völligen Fehleinschätzung hinsichtlich der
Auswirkungen des Kraftwerksbaus bzw. der Wasserkraftnutzung auf Fische und Fließgewässerökosysteme.
Auch die mit der Wasserkraftnutzung verbundenen Klimagasemissionen werden
unterschlagen.
Kein Wunder, dass nicht nur die europäischen Umweltverbände EEB und Friends of the Earth, sondern
auch der europäische Anglerverband in ihrer gemeinsamen, von der GRÜNEN LIGA
mitverfassten und von weiteren Verbänden unterstützten Stellungnahme, den Entwurf des Leitfadens
und seine Veröffentlichung als Kommissionsdokument vehement ablehnen. Auch außerhalb
der europäischen Schutzgebietskulisse gehört die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit zu
den Kernanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
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