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Wasserkraftausbau in Naturschutzgebieten verhindern

Mitte 2015 war nach heftiger Kritik der Umwelt- und Anglervertreter auf einer Verbändeanhörung in Brüssel die Fertigstellung eines Leitfadens für den Wasserkraftausbau in europäischen Naturschutzgebieten verschoben wurden. Die Naturschutzabteilung der EU-Kommission legte daraufhin im Dezember 2016 eine leicht adaptierte Fassung mit dem Titel "Hydropower and Natura 2000. Good Practice Guide" vor, die der Energieproduktion in Schutzgebieten weiterhin deutlichen Vorrang vor den Zielen des Naturschutzes im Natura-2000-Netzwerk einräumt. Auch der überarbeitete Entwurf unterstellt irreführenderweise, dass Wasserkraftwerksbau in Fließgewässern und die Schutzziele miteinander vereinbar wären oder sich gar gegenseitig unterstützen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Wanderverhalten von Fischen und zur meist mangelhaften Funktionsfähigkeit von Aufstiegsanlagen sowie zum Fehlen von Lösungen für den Fischabstieg werden ignoriert. Folgerichtig basiert der Leitfaden auf einer völligen Fehleinschätzung hinsichtlich der Auswirkungen des Kraftwerksbaus bzw. der Wasserkraftnutzung auf Fische und Fließgewässerökosysteme. Auch die mit der Wasserkraftnutzung verbundenen Klimagasemissionen werden unterschlagen.
Kein Wunder, dass nicht nur die europäischen Umweltverbände EEB und Friends of the Earth, sondern auch der europäische Anglerverband in ihrer gemeinsamen, von der GRÜNEN LIGA mitverfassten und von weiteren Verbänden unterstützten Stellungnahme, den Entwurf des Leitfadens und seine Veröffentlichung als Kommissionsdokument vehement ablehnen. Auch außerhalb der europäischen Schutzgebietskulisse gehört die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit zu den Kernanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.

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