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Gesamtkonzept Elbe vereinbart
Zuständige Behörden für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind in Deutschland regelmäßig die Umweltministerien der Länder. Die Verwaltung der
Bundeswasserstraßen obliegt jedoch dem Bundesverkehrsministerium. Einen Weg, wie sowohl Umwelt- und Naturschutzbelange als auch die verkehrliche
Nutzung der Elbe berücksichtigt werden könnten zeigt das Gesamtkonzept Elbe auf, dass am 17 Januar 2017 vom Bund-Länder-Gremium beschlossen wurde.
Maßnahmenpakete zur Unterhaltung und Aufrechterhaltung der Binnenschifffahrt sollen demnach grundsätzlich nur dann zulässig sein, wenn sie sich
gleichzeitig positiv auf den Gewässerschutz auswirken. Das Gesamtkonzept Elbe ist ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie am Elbestrom. Nun gilt es, an den einzelnen Elbeabschnitten die konkreten Maßnahmen der FGG Elbe und der
Bundesschiffahrtsverwaltung miteinander abzustimmen.
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