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UBA-Positionspapier zur Nachhaltigkeit auf EU-Ebene veröffentlicht

Im September 2015 verabschiedete die UN Generalversammlung die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sowie deren 169 Unterziele (Targets). Auf der Ebene der EU wird derzeit über die Ausgestaltung eines strategischen Rahmens zur Umsetzung der SDGs als komplementärem Umsetzungsrahmen zur nationalen SDG-Umsetzung diskutiert. Das Umweltbundesamt (UBA) spricht sich dafür aus, die Umsetzung der Sustainable Development Goals für einen Neustart der Nachhaltigkeitspolitik auf Ebene der EU zu nutzen. Dazu gehört aus seiner Sicht die Novellierung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und das Mainstreaming von Nachhaltigkeitsaspekten in der Europa 2020-Strategie.
In einem Positionspapier identifiziert das UBA zwölf Handlungsfelder in seinem Zuständigkeitsbereich, u.a. Klimaschutz- und Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz, Schadstoffeinträge und terrestrische Ökosysteme sowie Gewässerschutz, Meeresschutz und Bodenschutz. Auf Grundlage der Analyse bestehender Regelungen auf europäischer Ebene und deren Defiziten wurden Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für die Umsetzung der SDGs auf Ebene der EU formuliert. Für das Handlungsfeld "Gewässerschutz, Meeresschutz und Bodenschutz" wird eine engere Verzahnung der Gewässerschutzanforderungen mit anderen Politikbereichen; beim Meeresschutz die Einführung quantitativer und somit messbarer und kontrollierbarer Vorgaben gefordert.
Deutsche Version des Positionspapiers (40 S.).
Englische Version.

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