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UBA tritt für die 4. Reinigungsstufe ein

In der UBA-Position "Organische Mirkoverunreinigungen in Gewässern – Vierte Reinigungsstufe für weniger Einträge" tritt das Umweltbundesamt für die Einführung einer 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen der Größenklasse 5 (entsprechend > 100.000 Einwohnergleichwerten) ein. In den betroffenen 230 Anlagen werden fast 50 Prozent des anfallenden kommunalen Abwassers gereinigt. Die auf Deutschland hochgerechnete Gesamtkostenbelastung wäre mit 469 Millionen Euro jährlich oder 6 bis 16 Euro pro Person und Jahr insgesamt überschaubar, der Effekt auf die Gewässer erheblich. Das UBA stellt klar, dass Vermeidungsstrategien allein nicht ausreichen, um die notwendigen Umweltwirkungen zu erzielen. Die Kläranlagen sind für viele Schadstoffe weiterhin der Haupteintragspfad. Neben den Mikroschadstoffen werden bei der 4. Reinigungsstufe, je nach Verfahren, auch Gesamtphosphor und Stickstoff in erheblichem Umfang entfernt.

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