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EU-Kommission mahnt verbesserte Umsetzung der WRRL an

Gegenstand der 4. Wasserkonferenz zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am 23. und 24. März 2015 in Brüssel war eine MITTEILUNG DER KOMMISSION vom 9. März.2015 [COM(2015) 120 final] zu Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie. Darin rügt die Kommission unter anderem: "Die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie sind quantifiziert und an feste Fristen gebunden. Der von vielen Mitgliedstaaten verfolgte Ansatz - sich (zumeist) ausgehend vom Status Quo in die richtige Richtung bewegen - reicht eindeutig nicht aus, um die Umweltziele für die meisten Wasserkörper zu erreichen." Und: "Die Mitgliedstaaten müssen ihre grundlegenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewässerverunreinigung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen verbessern." Begleitet war die Mitteilung von je einem EC-Arbeitspapier zur Umsetzung der WRRL-Maßnahmenprogramme [SWD(2015) 50 final] und zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie [SWD(2015) 51 final]. Zur Konferenz wurde ergänzend noch ein Screening der 2.0 Bewirtschaftungsplanentwürfe nach WRRL (für Deutschland) und einer Auswahl von 32 Hochwasserrisikomanagementplänen vorgestellt (für Deutschland: Elbe, Eider Donau_BW). Die 4. EU-Wasser-Konferenz ist - auch in deutscher Übersetzung - im Webstream verfügbar.

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