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Geflügelkot gefährdet Grundwasser

Der Verein zum Schutze des Rheins (VSR) kritisiert, dass Landwirten erlaubt wird, Geflügelkot bis zu sechs Monaten abgedeckt auf dem Feld zu lagern. So können Betriebe, die den Geflügelfrischkot gleich trocknen, diesen direkt auf den Feldern zwischenlagern. Nur für feuchten Geflügelkot ist die Lagerung auf einer befestigten Fläche vorgeschrieben. Der VSR-Gewässerschutz weist auf verbreitete, offensichtliche Verstöße gegen die ordnungsgemäße Lagerung von Geflügelmist hin. "Daher sollte jeder Bürger eine Anzeige erstatten, wenn der Haufen nicht abgedeckt oder der Mindestabstand von 20 Metern zu Gräben, Bächen und Flüssen nicht eingehalten ist", so Susanne Bareiß-Gülzow. Auch bei Lagerung in Senken besteht die Gefahr der Nährstoffauswaschung durch Niederschläge. Des weiteren kritisiert der Verein, dass in der Geflügelhaltung angenommen wird, dass bis zu 40 Prozent des Stickstoffs gasförmig entweicht und daher bei der Düngung nicht berücksichtigt werden muss. Die VSR-Pressemitteilung finden Sie hier. Insbesondere Schweinegülle und Geflügelmist aus Massentierhaltungen enthalten häufig so viel Phosphor, dass bei der Ausbringung auf dem Maisacker selbst mit den bisher erlaubten 170 Kilogramm pro Hektar Stickstoff schon viel zu viel Phosphor auf den Äckern landet. Wenn die Gülle in Biogasanlagen verwendet wird, steigt der Phosphorgehalt der Gärreste ebenfalls so stark an, dass es bei der Ausbringung zu einer zu hohen Phosphorzufuhr auf dem Acker kommt. Nachzulesen im VSR-Rundbrief 3/2014.

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