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FGG Elbe mahnt Verschärfung der Düngeverordnung an

Auch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe konstatiert, dass ohne wesentlich strengere Anforderungen an die gute landwirtschaftliche Praxis der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute Zustand der Gewässer nicht erreicht werden kann. Zu den geforderten Regelungen gehört, die Ausbringungsobergrenze für organische Dünger von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar auf Düngemittel pflanzlicher Herkunft einschließlich Gärresten aus Biogasanlagen zu erweitern und die Phosphatzufuhr auf hoch versorgten Böden auf die Höhe der Abfuhr zu begrenzen. Zugleich müssen die Regelungen insgesamt klarer formuliert, die Kontrollen verbessert und die Sanktionen verschärft werden. Weitergehende Anforderungen im Sinne eines Aktionsprogramms zur Nitratrichtlinie sollen verbindlich vorgeschrieben werden können. Das Positionspapier "Die Novellierung der Düngeverordnung – Positionspapier der Flussgemeinschaft Elbe (FGG Elbe)" (5 Seiten) vom April 2014 ist abrufbar.

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