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Elbevertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht

BUND, NABU und WWF halten die "Fahrrinnenanpassung" für rechtswidrig und nicht ausgleichbar und haben vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen geklagt. Die Verhandlung begann am 15. Juli 2014. Die Fahrrinne der Unterelbe soll um durchschnittlich einen Meter vertieft werden, damit große Containerschiffe den Hamburger Hafen schneller und besser erreichen können. Im Zuge des geplanten Eingriffs müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden, wodurch die Ökologie des Flusses nachhaltig geschädigt würde.

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