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Bundesrat fordert Pestizid- und Düngerverbot auf ökologischen Vorrangflächen

Bei der noch ausstehenden Umsetzung der Agrarreform auf nationaler Ebene haben die EU-Staaten einigen Handlungsspielraum. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft warnte im Februar davor, dass dabei die ökologische Zielsetzung der Reform womöglich restlos "verpufft": Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums mache die "ohnehin geringen Ansätze zur Ökologisierung der Landwirtschaft wirkungslos" (Pressemitteilung des BÖLW vom 26.2.2014). Der Bundesrat hat sich jedoch in seiner am 11. April 2014 verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes klar dafür ausgesprochen, die Reste des Greenings nicht noch weiter auszuhöhlen (Drucksache 82/14), und fordert, ein Dünge- und Pestizidverbots in den Gesetzestext einzufügen: "Der Einsatz von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse ausgeschlossen." Dies sei notwendig, um die positive Wirkung der Flächen auf die Biodiversität nicht zu gefährden. Des Weiteren fordert der Bundesrat: "Für Pufferstreifen entlang von Gewässern und Waldrändern ist eine Mindestbreite von fünf Metern festzulegen, um deren ökologische Wirksamkeit zu gewährleisten." Flächen mit Zwischenfruchtanbau sollten "nicht als im Umweltinteresse genutzte Flächen anerkannt werden". Sie dienten zwar dem Ressourcenschutz (Verringerung des Nitrataustrags, Bodenverbesserung), leisteten aber einen vergleichsweise kleinen Beitrag zur Biodiversität.

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