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OVG Hamburg untersagt Durchlaufkühlung im Kohlekraftwerk Moorburg

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht legte am 26. März 2013 das schriftliche Urteil im Verfahren um die wasserrechtliche Erlaubnis für das in Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Moorburg (5 E 11/08) vor. Darin hebt das OVG die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser im Umfang von 64,4 cbm pro Sekunde aus der Süderelbe für die sogenannte Durchlaufkühlung auf, da sie gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstößt (Artikel 4.7 WRRL resp. § 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG). Das bedeutet, dass das Kraftwerk nach seiner Fertigstellung nur im Verfahren der sogenannten Kreislaufkühlung (d.h. durch den Einsatz des bereits errichteten Hybrid-Kühlturms) betrieben werden darf, die mit erheblich geringerer Wärmebelastung einhergeht. Gegen das Urteil ist Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulässig. Geklagt hat der BUND Hamburg gegen Vattenfall Europe. Weitere Informationen gibt es hier und hier auf der Internetseite des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts.

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