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Agrar-Reform ohne Gewässerschutz? - Das Ringen geht weiter

In der laufenden Diskussion um die drohende Ausklammerung des Gewässerschutzes aus den Vorgaben für EU-Landwirtschaftsubventionen in der Förderperiode 2014-2020 hat die zypriotische Ratspräsidentschaft auf dem informellen Umweltministertreffen in Nikosia im Juli 2012 konstatiert, dass über die Ausklammerung oder Einbeziehung der WRRL in die Cross Compliance noch nicht entschieden ist. Im Europäischen Parlament mahnte eine Reihe von Abgeordneten eine umfassendere Einbeziehung des Gewässerschutzes in die GAP-Reform an und brachte entsprechende Änderungsanträge ein. Diese stehen im November 2012 im Agrarausschuss zur Abstimmung. Die Einbeziehung von WRRL und Grundwasserrichtlinie in die Vorgaben für die milliardenschweren Landwirtschaftssubventionen der EU stellt letztlich eine Minimalanforderung an die EU-Agrarpolitik dar - ansonsten stehen Europas Gewässern sieben bittere Jahre bevor. Ein aktuelles Briefing des WWF zu Gewässerschutz und GAP-Reform vom Juli 2012 beinhaltet einen detaillierten Überblick über spezifische Anforderungen gem. Art 11 WRRL, die in die Cross Compliance aufzunehmen sind.

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