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PAN fordert Schutz vor hochgefährlichen Bioziden

Am 18.Oktober 2011 begannen die entscheidenden Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zur neuen Biozid-Verordnung. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen in einem offenen Brief aufgefordert, sich stärker für die Vermeidung hochgefährlicher Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel einzusetzen.
Am 4. Oktober 2011 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung über rund 360 Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf ab und sprach sich in vielen Punkten für eine Stärkung der Umwelt- und Verbraucherschutzinteressen aus. Jetzt drohen Abstriche.
Der Brief an Bundesumweltminister Röttgen umfasst konkrete Empfehlungen. Beispielsweise sollte das neue Verwendungsverbot für hochgefährliche Biozid-Wirkstoffe nur in streng begrenzten Ausnahmefällen ausgesetzt und dann mit Substitutionsplänen begleitet werden. PAN plädiert außerdem für einen europäischen Rechtsrahmen zur Regulierung der Verwendungsphase von Biozid-Produkten, zum Beispiel für einheitliche Sachkundestandards für Schädlingsbekämpfer sowie für verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregeln.
Die Kompromiss-Verhandlungen zwischen den drei EU-Gremien sollen bis Ende November 2011 abgeschlossen sein, bevor das EU-Parlament voraussichtlich im Januar 2012 über die Biozid-Verordnung endgültig abstimmen wird.
Die Empfehlungen zum Trilog im Rahmen der zweiten Lesung und den PAN-Brief an Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vom 14.10.2011 finden man unter www.pan-germany.org. Gemeinsame NGO-Empfehlungen an den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zur zweiten Lesung der EU-Biozid-Verordnung vom 06.09.2011 sind hier zu finden. Ausführlichere Informationen enthält die Pressemeldung des PAN Germany.

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