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Der Beifang soll an Land

Am 13. Juli 2011 legte die Europäische Kommission den Entwurf einer neuen Verordnung über die gemeinsame Fischereipolitik vor, mit dessen Hilfe die Fischereipolitik grundsätzlich reformiert werden soll. Als Probleme der bisherigen gemeinsamen Fischereipolitik listet die Kommission u.a. die übermäßige Nutzung der meisten EU-Bestände, unannehmbar hohe Rückwurfquoten, die geringe Rentabilität von Fangflotten und die unzureichende Berücksichtigung von Umweltbelangen auf. Erhebliche öffentliche Fischereizuschüsse trügen nicht dazu bei, die Ziele zu erreichen.
Nach dem Kabeljau sollen nun weitere Bestände Mehrjahrespläne erhalten, der künftig videoüberwachte Beifang mit einem - allerdings artenspezifizierten - Anlandegebot belegt und die Möglichkeit der Rückverfolgung verbessert werden. Die Fangquoten sollen sich künftig stärker an den wissenschaftlichen Empfehlungen orientieren um langfristig den maximalen Ertrag zu sichern. Aquakultur soll gefördert werden. Die Kommissionsvorschläge und den Bericht über die Debatte im EU-Ministerrat vom 19. Juli 2011 gibt es auch im Internet.

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