|
Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauches bei Wasserlieferungen Nach einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. Februar 2010 sind Wasserversorger
der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterworfen, die es der Kartellbehörde ermöglicht, Preise eines Trinkwasserversorgers
mit denen von anderen Unternehmen zu vergleichen und den Rechtfertigungsnachweiß für höhere Preise dem betreffenden Unternehmen auferlegt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtsmäßigkeit einer Preissenkungsverfügung um dreißig Prozent der hessischen Kartellbehörde gegen
enwag, den Wasserversorger der Stadt Wetzlar.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie Artikel 9, in dem die Mitgliedsstaaten
der EG angehalten werden, bis zum Jahre 2010 kostendeckende, den sparsamen Wasserverbrauch fördernde Wasserpreise einzuführen, dabei die Umwelt-
und Ressourcenkosten einzubeziehen und das Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Diese Seite als Druckversion anzeigen
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||