Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Diskussion über neue Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Kleinen Wasserkraft gemäß des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG)

Im Rahmen des Workshops "Wasserkraft – Naturschutz" im Bundesumweltministerium diskutierten Experten des Wasserbaus, der Gewässerökologie und des Naturschutzes am 17. Juni 2009 unter welchen Bedingungen die Maßnahmen: Verbesserung der Uferstruktur, Anlage von Flachwasserzonen und Anbindung von Gewässeralt- oder Seitenarmen zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern führen und somit erhöhte Vergütungen gewährt werden können. Diese Maßnahmentypen wurden im Zuge der EEG-Novellierung 2009 zusätzlich zu den bereits rechtsverbindlichen Maßnahmen eingeführt, durch die eine "wesentliche Verbesserung" des ökologischen Zustands erreicht werden soll. Die Teilnehmer des Workshops betonten die große Relevanz dieser neu hinzugefügten Maßnahmen für den Gewässerschutz, aber auch ihre nachrangige Bedeutsamkeit für den Gewässerschutz gegenüber den bereits im EEG aufgelisteten Maßnahmen, an erster Stelle steht weiterhin die biologische Durchgängigkeit von Wasserkraftanlagen. Alle Ergebnisse des Workshops werden unter www.naturschutzstandards-erneuerbarer-energien.de zur Verfügung gestellt.

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