Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Entgeltpflicht für Grundwasserentnahmen!

Die GRÜNE LIGA tritt für eine grundsätzliche Entgeltpflicht für alle Grundwasserentnahmen ein. "Insbesondere im Braunkohletagebau, bei dem die Grundwasserabsenkung zur kommerziellen Energieerzeugung aus klimaschutzrelevanten Rohstoffen betrieben wird, führt die Entgeltbefreiung zu einem uferlosen Raubbau an einer wertvollen Ressource, der den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie entgegen steht", betonte Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser auf der Tagung Bedrohstoff Braunkohle. Aber auch die Landwirtschaft greift mit dem Betrieb von Schöpfwerken massiv in den Wasser- und Naturhaushalt ein, ohne dafür angemessene Entnahmeentgelte zu zahlen. Hier subventioniert das Land den Betrieb sogar direkt. Für die 1994 durch Landtagsbeschluss ins Brandenburger Wassergesetz eingeführte Regelung, dass 93 Prozent der Beregnungswassermenge als wiedereingeleitet - und damit als entgeltfrei - gelten, ist der Landesregierung eine entsprechende wissenschaftliche oder fachliche Berechnungsgrundlage nicht bekannt. Große Anfrage im Netz unter: www.parldok.brandenburg.de.

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