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Neue Grundwasserrichtlinie lässt den EU-Mitgliedstaaten viel Interpretationsspielraum

EU-Parlament und Ministerrat haben im Dezember 06 die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung über die neue Grundwasserrichtlinie angenommen. Die Richtlinie sieht vor, die Vermeidung bzw. Begrenzung des Schadstoffeintrags ins Grundwasser in die Maßnahmenprogramme gemäß WRRL zu integrieren. Sie delegiert aber die Ausgestaltung der meisten neuen Regelungen an die Mitgliedstaaten: Dies gilt u. a. für die Einstufung von Schadstoffen als gefährlich, für die Ausgangspunkte, ab denen ansteigende Schadstofftrends umzukehren sind, sowie auch für die Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die im übrigen auch überschritten werden können, ohne dass der chemische Grundwasserzustands zwingend als schlecht beurteilt werden muss. EU-weit einheitliche Grenzwerte gelten lediglich für Nitrat (50 mg/l) und für Pestizide.

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