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Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Der Deutsche Naturschutzring legt im EU-RUNDSCHREIBEN-Sonderheft 10.06 mit dem Titel "Tempomacher gesucht" die Forderungen der Umweltverbände zur Konferenz "Verantwortung für die Zukunft - Den deutschen Vorsitz im Rat der EU und bei der G8 für die Umwelt nutzen" dar. Die Konferenz fand am 19. und 20. Oktober 2006 in Berlin statt. Deutschland sollte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft:
1) im Prozess der Abstimmung mit dem Europäischen Parlament dafür eintreten, dass sich die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie an den ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben und an dem Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie ausrichtet und den Vorrang nichttechnischer Maßnahmen gewährleistet."
2) als Gastgeber des Treffens der europäischen Wasserdirektoren, auf dem Aspekte der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy - CIS) zur WRRL beraten werden, dafür eintreten, dass die ambitionierten Umweltziele der WRRL nicht durch großzügige Auslegung von Ausnahmetatbeständen gefährdet werden.
3) Einen gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Prioritäre Stoffe-Richtlinie anstreben, der EU-weite Emissionsbegrenzungen für prioritäre Stoffe vorsieht. Emissionsbegrenzungen sind neben Immissions-Grenzwerten die zentralen Bestandteile des "kombinierten Ansatzes" der WRRL. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission verzichtet jedoch auf emissionsbezogene Vorgaben auf EU-Ebene und gibt damit den von der WRRL intendierten Ansatz auf.
Bundestag und Bundesrat drängen auf EU-weite Emissionsbegrenzungen für prioritäre Stoffe sowohl der Beschluss 510/06 des Bundesrats als auch die Stellungnahme der Bundesregierung zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Umweltqualitätsnormen (prioritäre Stoffe) stellen fest, dass die EU-Kommission nur einem Teil ihrer Verpflichtungen nach Artikel 16 WRRL nachgekommen ist. "Die gemeinschaftlich einheitliche Verwirklichung dieses kombinierten Ansatzes für Punktquellen und diffuse Quellen, der ein zentrales Element der WRRL darstellt, ist ein besonderes Anliegen Deutschlands", heißt es seitens der Bundesregierung. "Vorschläge für spezifische emissionsseitige Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung durch so genannte prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe (...) sind jedoch vor dem Hintergrund des von der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten "phasing outs" der prioritär gefährlichen Stoffe dringend notwendig", stellt auch der Bundesrat klar, und zwar auf Ebene der Gemeinschaft. "Das Subsidaritätsprinzip ist vor diesem Hintergrund hier nicht sinnvoll anzuwenden."
Bundesratsbeschluss: Pdf

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