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EU-Kommission kapituliert bei Emissionsbegrenzung für prioritäre Stoffe

Die EU-Kommission teilte am 17. Juli 2006 mit, dass die Integrierte Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern in der Europäischen Union aus Kostengründen nun den Mitgliedstaaten überlassen wird. Entgegen der Intention der WRRL schlägt die Kommission bei den prioritären Stoffen keine EU-weiten Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung vor und gibt damit den kombinierten Ansatzes aus Emissions- und Immissionsbegrenzung auf EU-Ebene auf. Mehr dazu gibt es hier.
Für die prioritären Stoffe legte die Kommission ebenfalls am 7. Juli 2006 einen Richtlinienentwurf mit Immissions-Grenzwerten vor. Wird dieser 3 Jahre verspätete Vorschlag allerdings nicht bis Ende des Jahres 2006 rechtskräftig, so dürfte auch die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen auf Gemeinschaftsebene entfallen. Auch diese Aufgabe müssten dann die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst übernehmen. Der Vorschlag für die Richtlinie ist zu finden unter: hier.

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