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Bundesratsbeschluß zur Grundwasserrichtlinie (DS 718/03) Der Bundesrat nahm auf seiner Sitzung am 28. November 03 zum Entwurf der EG-Grundwasserrichtlinie Stellung. Er vermißt klare EU-einheitliche Vorgaben für eine eindeutig vorsorgende Grundwasserschutzpolitik und erkennt erhebliche Regelungslücken im Bereich der Mindestanforderungen, insbesondere hinsichtlich EU-einheitlicher Schwellenwerte. Wenn sie über den human- und ökotoxikologisch abgeleiteten Werten liegen, sollen lt. Bundesrat die Hintergrundwerte als Schwellenwerte gelten. Zwar will der Bundesrat den 0,5 µg/l Summenwert für Pestizide zusätzlich in der Richtlinie verankert sehen, bittet die Bundesregierung aber gleichzeitig darauf hinzuwirken, daß das Aufbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis keine indirekte Einleitung in das Grundwasser darstellt! Für darüber hinausgehende Maßnahmen wird - analog zur FFH-Regelung - eine Kofinanzierung durch die EU für dringend erforderlich gehalten. Zur Erinnerung: Derzeit gibt die EU jährlich ca. 235 Md. Euro an Agrarsubventionen aus. Diese Seite als Druckversion anzeigen
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