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Gesetzesinitiative zum Hochwasserschutz Umweltminister Trittin will die Bundesländer mit einem Artikelgesetz zum Hochwasserschutz zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen verpflichten. Grundsätzlich soll dort ein Bebauungsverbot gelten, natürlich mit Bestandsschutz für bereits ausgewiesene Bebauungspläne. Im Überschwemmungsgebiet soll ab 2007 auch kein Ackerbau mehr gefördert werden. Informationen zum Thema Hochwasserschutz und WRRL finden Sie hier ... Diese Seite als Druckversion anzeigen
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