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Die 7. WHG-Novelle ist jetzt amtlich

Durch Verkündung im Bundesgesetzblatt (G 5702 – Nr. 37/2002) erhielt das Siebte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 25. Juni 2002 Rechtskraft. Ab sofort sind Gewässer so zu bewirtschaften, daß "vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben". Sollten damit auch die Flußauen gemeint sein?

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