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Liberalisierung

 

General Agreement on Trade in Service (GATS)

Das General Agreement on Trade in Service (allgemeines Abkommen über Handel mit Dienstleistungen) ist ein Abkommen der Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Dieser wird dem Wettbewerb geöffnet, wobei der Staat an Einfluss hinsichtlich der Regulierung des Marktes verliert. Der Vertrag ist für alle Entscheidungs- und Regierungsebenen bindend. Stellvertretend für ihre Mitgliedsländer gab die Europäische Union die Einwilligung zu GATS.

In den Verträgen werden sämtliche Dienstleistungen in zwölf Bereiche aufgeteilt. Diese umfassen u.a.:

  • Sozialdienste, Gesundheitswesen,
  • Energie, Personen- und Gütertransport,
  • Tourismus,
  • Reinigungswesen, Müllentsorgung,
  • Wasserver- und -entsorgung,
  • Radio, Fernsehen, etc.

Am 31. März 2003 legten die einzelnen WTO-Mitgliedsregierungen eine Liste jener Dienstleistungen vor, für die sie eine weitere Liberalisierung anstreben. Darauf basierend werden sich weitere Verhandlungen anschließen, die bis 2005 abgeschlossen sein sollen. Insbesondere die Europäische Union sieht im Bereich der Umweltdienstleistungen, und damit auch im Bereich der Wasserver- und Entsorgung, einen Schlüsselsektor ihrer internationalen Handels- und Wirtschaftspolitik, und fordert von 72 Staaten die Öffnung des Wassermarktes zugunsten europäischer Konzerne.

Bereits im Vorfeld hatte die Europäische Union, die im Namen der einzelnen Mitgliedsstaaten verhandelte, ein Konsultationspapier zu den GATS Verhandlungen erarbeitet. Diesbezüglich nahmen bereits einige für den Ver- und Entsorgungsbereich zuständige Spitzenverbände Stellung. Die Stellungnahmen stehen zum Download bereit:

Für die Staaten, die GATS zugestimmt haben, ist es kaum möglich, eine einmal beschlossene Liberalisierungsverpflichtung wieder zurückzunehmen. Problematisch dabei ist, dass diese Verpflichtung eingegangen wurde, ohne eine öffentliche Diskussion darüber zu führen. Da weite Teile der Bevölkerung direkt von den Auswirkungen des Abkommens betroffen sein werden, regt sich Kritik. Beispielsweise gibt es Mitte März 2003 GATS-Aktionstage. Dazu erschien am 12.03.2003 in der TAZ eine Sonderbeilage, (pdf-Datei, 659 KB), in der u.a. das Thema GATS und die kommunale Daseinsvorsorge beleuchtet wird.

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Wasserversorgung gehört nicht auf internationale Handelsagenda

Das Motto des Weltwassertages 2003 ist "Wasser für die Zukunft". Damit ausreichendes und gesundes Wasser auch zukünftig Mensch und Natur Leben spenden kann, bedarf es integrierter Maßnahmen im ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Die lebenswichtige Ressource darf nicht zur Ware auf dem globalen Markt gemacht werden, sondern bedarf als grundlegendes Menschenrecht öffentlicher Verantwortung und Fürsorge.

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EU-Binnenmarkstrategie: 10-Punkte-Plan der Kommission

Gerade hatte das Europaparlament bei der Abstimmung über das "Grünbuch Daseinsvorsorge" beschlossen, dass nicht die Liberalisierung, sondern die Modernisierung der Wasserwirtschaft notwendig ist, und schon liegt mit dem Bericht zur Binnenmarktstrategie ein gegenteiliger Beschlussantrag vor, in dem genau die Vorzüge der Marktliberalisierung insbesondere auch im Wassersektor begrüßt werden. Die Europäische Kommission hat ihre Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2003 bis 2006 veröffentlicht - einen 10-Punkte-Plan, dessen Ziel ein besser funktionierender Binnenmarkt ist. Danach zählt es zu den "vorrangigen Aufgaben, die Umsetzung und Durchsetzung des Binnenmarktrechts zu verbessern, den freien Dienstleistungsverkehr praktische Wirklichkeit werden zu lassen, die noch bestehenden Schranken für den Warenhandel zu beseitigen und den Märkten für öffentliche Ausschreibungen eine reale europäische Dimension zu verschaffen". Damit setzt die EU starke Akzente in der Liberalisierung von Dienstleistungen insbesondere auch im Wassersektor..

Eine entschiedene Absage erteilte der Europaabgeordnete Dr. Gerhard Schmid Plänen der EU-Kommission, nun auch den Wassermarkt zu liberalisieren. An die Adresse des dafür zuständigen Kommissars Frits Bolkestein gewandt, erklärte der Regensburger SPD-Politiker: "Der hat die Rechnung ohne den Wirt in Gestalt des Parlaments gemacht." Bei der Wasserversorgung handle es sich um kein beliebiges Handelsgut; jeder Bürger innerhalb der EU habe Anspruch auf qualitätsvolles und finanzierbares Trinkwasser. Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie hier (doc, 24 KB).

Am 11. März 2004 erteilte auch das Europäische Parlament dem Liberalisierungsvorstoß im Bereich der Wasserver- und -entsorgung eine Absage. Stattdessen rief das Parlament erneut zu einer Modernisierung im Einklang mit ökonomischen, Qualitäts- und ökologischen Standards auf. Die Wasserressourcen sollen als gemeinsame Ressource der Menschheit nicht den Regeln des Binnenmarkts unterworfen werden.

Den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2004 finden Sie hier (pdf, 266 KB).

Weitere Informationen zur Binnenmarktstrategie der EU finden Sie hier:

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezieht zu dem 10-Punkte-Plan Stellung. Die Pressemitteilung zur Stellungnahme der VKU können Sie hier downloaden (word-Datei, 80 KB).

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