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Schifffahrt

 

Auswirkungen der WRRL auf die Schifffahrt

Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen interessant:

  • Wird der Aufwand für den Fluss- und Kanalausbau durch die transportierten Mengen und tatsächlichen Wirtschaftlichkeitsvorteile im Einzelfall überhaupt gerechtfertigt?

  • Welche Bundes- und Landeswasserstraßen könnten ohne weiteres entwidmet oder heruntergestuft werden?

  • Wie lässt sich in solchen Fällen die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern oder Land und Kommune praktikabel regeln (die Gesamtkosten sinken ja)?

Das bisherige Konzept der rechtlichen Umsetzung läuft bei der Schifffahrt darauf hinaus, EU-Recht (WRRL) mittels Landesrecht (Landeswassergesetze) gegenüber Bundesrecht (Wasserstraßengesetz) durchzusetzen; eine zumindest fragwürdige Konstruktion. Zusätzlichen Zündstoff enthält das Beschäftigtenverhältnis von Wasserstraßenverwaltung zu deutscher Binnenschifffahrt von mittlerweile 4:1, (zu Binnenschifffahrt insgesamt immerhin noch 2:1). Neben dem Abbau überzähligen Personals stellt sich auch hier die Frage der Umwidmung bestehender Strukturen und bereitstehender Mittel, etwa in den Bereich des Deichbaus (Rückverlegung).

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Ausbau und Unterhaltung der Elbe

Im Rahmen des WRRL-Seminars der GRÜNEN LIGA in Hannover (21.09.2002) arbeitete eine Arbeitsgruppe zum Thema "Ausbau und Unterhaltung der Elbe". Als Leiter der Arbeitsgruppe fasste Dr. Andreas Lindemann (NABU) die Ergebnisse und herausgearbeiteten Mitwirkungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Ausbau und Unterhaltung der Elbe zusammen. Zu den Beiträgen bitte hier klicken.

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