Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Landwirtschaft

 

Stellungnahme zur Düngeverordnung

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Gemeinsame Erklärung Bioökonomie und Wasser

Anläßlich der Tagung "Bioökonomie - Nachhaltige Alternativen zur fossilen Wirtschaft?", die Anfang dieser Woche in Berlin stattfand, haben der AK Wasser im BBU und die GRÜNE LIGA eine gemeinsame Erklärung verfaßt, die auf die Folgen ungebremsten Biomasseanbaus auf die aquatischen Ökosysteme und die Wasserressourcen hinweist. Angesichts des in Deutschland im Zuge des EEG gepuschten Baus von Biogasanlagen, der durch den gesteigerten Maisanbau und die unkontrollierte Aufbringung von Gärresten zu erheblich gesteigerten Nährstoffeinträgen in die Gewässer führte, ist der einhergehende Wasserbedarf einer kritischen Untersuchung zu unterziehen. Ansonsten könnte eine weltweit gesteigerte energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse den Anbau von Lebensmittelpflanzen gefährden. Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier.

<<

Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Drei Viertel des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbelastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktuellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren.

Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen. Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser "Hoftorbilanz" könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen. Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie hier.

<<

Die Düngeverordnung (DüV) – Zentrales Instrument für das Erreichen (oder Nicht-Erreichen) der Umweltziele für Gewässer und Meere

Die Überfrachtung der Landschaft mit Nährstoffen – die Eutrophierung bzw. Überdüngung – ist seit Jahrzehnten eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland. Am augenfälligsten gilt dies für Flüsse und Seen, Küstengewässer und Meere (im Extremfall Algen- und Blaualgenblüten, tote Zonen am Meeresgrund etc.). Aber auch Landlebensräume werden durch Nährstoffeinträge stark beeinträchtigt und verarmen in ihrer Artenvielfalt. Die landwirtschaftliche Praxis, v.a. die landwirtschaftliche Düngung, ist hauptverantwortlich für den Großteil der in Natur und Landschaft eingetragenen Nährstoffe. Da europäische Vorgaben und die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung zur Nährstoffreduktion in der Landwirtschaft aktuell weit verfehlt werden, ist der "gute Zustand" in Flüssen, Seen und Küstengewässer (Wasserrahmenrichtlinie) sowie im Grundwasser (Grundwasserrichtlinie) überwiegend nicht zu erreichen, ebensowenig wie die Ziele für den Meeresschutz in Nord- und Ostsee (internationale Abkommen und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie). Grundlegend für das Erreichen dieser Umweltziele ist die Umsetzung der Richtlinie "zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen" (Nitrat-Richtlinie) von 1991. Die Europäische Kommission hat wegen der Nichtumsetzung dieser Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Düngeverordnung (DüV) dient der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Sie darf sich aber nicht hierauf beschränken, sondern ist vielmehr ein zentrales Instrument für das Erreichen der Ziele von Gewässer- und Meeresschutz. Eine umweltverträgliche Düngepolitik ist überfällig! Ein Großteil der Grundwasservorkommen in Deutschland weist zu hohe Nitratwerte auf. In einem Viertel der Grundwasserkörper wird sogar der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten. Derartig belastetes Grundwasser nicht mehr ohne Weiteres als Trinkwasser genutzt werden. In der Folge mussten in den letzten Jahren zahlreiche Brunnen aufgegeben oder in tiefere Schichten verlagert werden. In vielen Regionen ist der Stickstoffüberschuss in den letzten Jahren infolge des Booms bei Massentierhaltung und Biogasanlagen deutlich angestiegen. Ein großer Teil der Überschüsse gelangt in Luft und Wasser – und belastet unter anderem das Grundwasser. Statt eines Rückgangs sind in den betroffenen Gebieten im Grundwasser gleichbleibende und sogar wieder steigende Trends der Nährstoffbelastung zu konstatieren, die auch bei Trinkwasserversorgern ernste Besorgnis auslösen. Wir unterstützen ausdrücklich die zentrale Forderung der Verbände der Wasserwirtschaft zur Novelle der Düngeverordnung: "Die Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Praxis müssen so ausgerichtet werden, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser sicher eingehalten wird."

<<

EEG-Biomasseförderung setzt Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz aufs Spiel

Der intensive Anbau von Energiepflanzen, insbesondere der Anbau von Mais, hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und auf die ökologische Qualität unserer Gewässer, einschließlich der Küstengewässer und Meere. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern, der Wasserwirtschaftsverwaltung und Umweltverbänden geteilt.

Die Förderung der Stromerzeugung aus Biogas durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat zu einer explosionsartigen Ausdehnung der Flächen geführt, auf denen statt Nahrungs- oder Futtermitteln allein Biomasse für die Stromerzeugung produziert wird. Die besonders problematische Situation in Norddeutschland war Thema eines GRÜNE LIGA-Seminars am 9. Mai 2012 in Hamburg, vgl. auch das WRRL-Info 23 "Biomasseförderung und Agrarsubventionen. Jetzt umsteuern – für saubere Gewässer".

Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass nach offizieller Einschätzung die Ziele des Gewässerschutzes / der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden. Ausschlaggebend sind dabei:

  • hoher Mineraldüngereinsatz und unreglementierte Ausbringung von Gärresten
  • Erosion und Humuszersetzung
  • Pestizideinträge

Erosion und beschleunigte Bodenzerstörung

  • Verlust von Bodenfruchtbarkeit und Wasserhaltevermögen, insbesondere durch Abbau von Humus
  • Eintrag von Feststoffen (Sand, Feinsediment), die die Gewässerlebensräume veröden
  • Zerstörung von Torfböden, verbunden mit immensen CO2-Emissionen

Vermehrter Grünlandumbruch und Intensivierung des Ackerbaus in gewässernahen Flächen und Feuchtgebieten

Bislang ist es nicht annähernd gelungen, die Belange des Trinkwasser- und Gewässerschutzes über das landwirtschaftliche Fachrecht in die Praxis des Biomasseanbaus zu integrieren, etwa in die Düngeverordnung. Insbesondere fehlen Vorgaben für den Umgang mit den nährstoffreichen Gärresten aus Biogasanlagen.

Die hohen Zahlungen über das EEG führen außerdem dazu, dass gewässerschonende Agrar-Umwelt-Maßnahmen unattraktiv werden. Steigende Pacht- und Bodenpreise erschweren den Flächenerwerb für vorsorgenden Trinkwasserschutz oder für den Gewässer- und Naturschutz, aber auch für gewässerschonende ökologische Landwirtschaft. Über die EEG-Umlage subventionieren die Energiekunden all diese Umweltschäden mit Milliardenbeträgen.

Der Input an fossiler Energie (Diesel, Synthese von Düngemitteln und Pestiziden etc.) bei der Stromerzeugung aus Biogas auf Basis von Mais und anderen Intensivkulturen ist immens: Die Energierentabilität (EROI=Energie-Output/fossiler Energie-Input) liegt bestenfalls bei 1,4 (!), je nach Anbaupraxis und Standort sogar noch niedriger (vgl. die Stellungnahme der Leopoldina, s.u.). Netto liegt der erneuerbare Anteil bei Strom aus Biogas damit bei nur einem Bruchteil des Betrags, der üblicherweise als Output angegeben wird. Die Flächeneffizienz (W pro m²) von Strom aus Biogas in Deutschland ist haarsträubend und liegt beispielsweise um einen Faktor 12 unter der von Photovoltaik.

Die Treibhausgas-Bilanz von Strom aus Biogas im Sinne einer umfassenden Lebenszyklus-Analyse ist schwer zu ermitteln. Aufgrund der hohen fossilen Inputs, der Zerstörung organischer Bodensubstanz und der Effekte durch indirekte Landnutzungsänderungen fällt sie aber ausnehmend schlecht aus. Auf organischen Böden wie entwässerten Mooren ist die Bilanz sogar deutlich positiv (also mehr Emissionen als Einsparungen!).

Mit der Novelle des EEG im Jahr 2014 durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" hätte die Möglichkeit bestanden, Fehlentwicklungen mit gravierenden Auswirkungen auf Trinkwasserressourcen und Gewässer zu korrigieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 greift aber zu kurz.

"Es deutet sich an, dass vor allem der NaWaRo-Bonus (EEG 2004) und der Gülle-Bonus (EEG 2009) zu einer steigenden Attraktivität der Biomasseverstromung in Regionen geführt haben, die durch eine hohe Tierbesatzdichte ohnehin über erhebliche Nährstoffüberschüsse verfügen. Dieser Problemdruck wird durch zunehmenden Maisanbau und das Ausbringen von Gärresten aus der Biogaserzeugung verstärkt." Ein wichtiger Ansatzpunkt sei zudem die Novellierung der Düngeverordnung. Für Neuanlagen seien Vorgaben zur Substratzusammensetzung notwendig, ebenso die Erarbeitung umfassender Nachhaltigkeitskriterien. Eine maximale Leistungsbegrenzung für Neubau oder Ersatzinvestitionen, wie im Entwurf vorgesehen, sei notwendig.

Zu den "strategischen Leitlinien" der bisherigen Gutachten des SRU im Hinblick auf die Bioenergievergütung gehöre, dass die Potentiale nachwachsender Energierohstoffe in Deutschland als "sehr begrenzt" anzusehen sind – "aufgrund begrenzter Anbaufläche, zahlreicher Nutzungskonflikte und Negativfolgen auf die Umwelt". "Biogene Abfälle und Reststoffe" sollten "die wichtigsten Einsatzstoffe" werden. Außerdem müssten an die "Bereitstellung fester biogener Brennstoffe strenge Nachhaltigkeitsstandards angesetzt werden".

Im Übrigen sei bei einer derart umfassenden Novelle eine Folgenanalyse und Bewertung sinnvoll und notwendig, "" die Debatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen". Ein derartiges Impact Assessment sei bei der Europäischen Kommission gängige Praxis, nicht aber in Deutschland. Die schriftliche Stellungnahme von SRU-Generalsekretär Dr. Christian Hey (17 Seiten) ist online abrufbar.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) macht in seinem Positionspapier "Gewässerschutz und Biomasseanbau" vom November 2013 anhand konkreter Beispiele deutlich, wie dramatisch sich die Gefährdung der Trinkwasserversorgung darstellt. "Die kommunalen Wasserversorger halten die derzeit geltenden Regeln für den Biomasseanbau für unzureichend." Das Papier formuliert konkrete Forderungen, " die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien besser mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht zu koppeln. Die VKU-Position (13 Seiten) ist ebenfalls online abrufbar.

Die Allianz öffentliche Wasserwirtschaft (AöW) fordert in ihrer Stellungnahme vom 12. März 2014 z" Referentenentwurf des EEG vom 4. März 2014 "den generellen Stopp des Zubaus von Biogasanlagen", die auf Biomassebasis betrieben werden. Die zunehmende Gewässerbelastung "stellt ein Risiko für die Wasserversorgung dar"; dabei seien die Auswirkungen von die Gewässer und insbesondere das Grundwasser belastender Stoffe erst dann zu messen, wenn die Stoffe vom Boden nicht mehr absorbiert werden können bzw. den Boden passiert haben: "Wir halten deshalb nur die Festlegung von Zubaugrößen für den Gewässerschutz nicht für ausreichend und fordern einen generellen Stopp des Zubaus von Biogasanlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips gilt es, jetzt zu handeln." Die Stellungnahme (7 Seiten) ist auf der Internetseite der AöW abrufbar.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat bereits 2012 in einer ausführlichen Stellungnahme "Bioenergie: Möglichkeiten und Grenzen" von einem weiteren Ausbau der Bioenergie-Förderung in Deutschland abgeraten und eine "stellung der bisherigen Förderpraxis angemahnt: "" den Verbrauch von fossilen Brennstoffen und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte Deutschland nicht den weiteren Ausbau von Bioenergie anstreben. (...) Die Förderung von Bioenergie sollte sich auf Formen beschränken, die weder zur Verknappung von Nahrungsmitteln führen noch deren Preise durch Wettbewerb " Land und Wasser in die Höhe treiben. Darüber hinaus sollten diese Formen von Bioenergie keinen größeren negativen Einfluss auf ökosysteme und Biodiversität haben, und eine substanziell bessere Treibhausgas-Bilanz aufweisen als die fossile Energie, die sie ersetzen. Auch gilt es, die gesamte Breite der wertvollen Dienste zu respektieren, die ökosysteme für die öffentlichkeit leisten." Die Position der Leopoldina (Langfassung, Kurzfassung dt./engl., Empfehlungen, Kommentare zur Kurzfassung 2013) ist ebenfalls online abrufbar.

<<

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013

Im Laufe des Jahres 2012 verhandeln der Ministerrat und das Europaparlament über die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 - 2020. Dazu hat die GRüNE LIGA das Positionspapier "Agrar-Reform muss Europas Gewässer besser schützen!" mit deutschen und europäischen "weltverbänden und -stiftungen abgestimmt. Die unterzeichnenden Organisationen bitten die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäischen Kommission: a) strikte "weltauflagen in die Direktzahlungen an Landwirte (1. Säule) zu verankern und b) eine ausreichende Finanzierung für die nachhaltige ländliche Entwicklung zu sichern (2. Säule).
Das englische Originaldok"ent "CAP-Reform Must Deliver to Safeguard Europe's Waters" finden Sie hier.

Am 18. Juni 2012 beschlossen die Agrarminister allerdings, die Wasserrahmenrichtlinie aus den Vorgaben für die Cross Compliance herauszunehmen und stattdessen die EU-Kommission zu beauftragen, eine Rechtsvorschrift vorzuschlagen, nachdem die Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten "gesetzt wurde (vgl. Punkt 59 im Fortschrittsbericht: Progress Report on Reform of CAP). Die GRüNE LIGA hat aus diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel "Landwirtschaftminister beschließen Aushebelung des Gewässerschutzes" herausgegeben.

EEB-Pressemitteilung On "CAP Super Monday" EP and Council compete in race to the bottom in greening

Weitere Dok"ente auf EU-Ebene (Stand 19. Juni 2012):
Direct Payments Revised Text
Draft European Parliament Report on Direct Payments
Draft EP report on Rural Development
Draft EP report on financing the CAP

Für die Green Week 2012 hat die GRüNE LIGA key messages unter dem Titetl "What Does the Common Agricultural Policy Deliver to Safeguard Europe's Waters?" erarbeitet. Sie basieren auf den Schlussfolgerungen des GRüNE-LIGA-Seminars "Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Wo bleibt der Gewässerschutz?", das am 9. Mai 2012 in Hamburg stattfand.

<<




WRRL und EU-Agrarpolitik

Z" Verhältnis von WRRL und EU-Agrarpolitik hat die EU-Kommission ein Arbeitspapier mit dem Titel "The Water Framework Directive (WFD) and tools within the Common Agricultural Policy (CAP) to support its implementation" vorgelegt (veröffentlicht am 7.2.2003). Das Papier können Sie hier herunterladen (pdf, 170 KB).

Der gute ökologische Zustand in den Oberflächengewässern beziehungsweise der gute Zustand im Grundwasser wird bis 2015 nicht zu erreichen sein, wenn die EU im Agrarbereich eine Förderpolitik beibehält, die den Zielen der WRRL entgegenläuft, statt sie zu unterstützen.

Im Rahmen der Förderpolitik stellt die so genannte "cross compliance" ein wichtiges Instr"ent dar. Nach diesem Konzept werden die Zahlungen aus den EU-Strukturfonds an Landwirte an die Einhaltung anderer EU-Richtlinien geknüpft. Nach den Beschlüssen des EU-Agrarrats von Luxemburg wird die cross compliance u.a. für die Einhaltung der Nitrat-, Grundwasser-, Vogelschutz- und FFH-Richtlinien gelten.

Die "weltverbände setzen sich dafür ein, auch die WRRL in der kommenden Förderperiode in die cross compliance einzubeziehen. Die Ausgestaltung der Förderpolitik auf Ebene der Bundesländer bietet auch die Möglichkeit, Ziele der Flussgebietspläne in die Agrar-"welt-Programme zu integrieren. Bei der Aufstellung der Flussgebietspläne können als ergänzende Maßnahmen Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft formuliert werden. Es wird daher ein guter Abgleich der Inhalte der Flussgebietspläne mit den gesetzlichen Regelungen der Länder notwendig.

<<

Diffuse Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft - Ein Dauerbrenner

Angesichts des chronischen Scheiterns von Bemühungen, die diffusen, vor allem aus der Landwirtschaft stammenden Nährstoffeinträge in die Gewässer merklich zu verringern, haben die in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) versammelten Bundesländer die Ziele für die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Küstengewässer drastisch nach unten korrigiert. Bei der Formulierung eines vorläufigen Handlungsziels war man zunächst noch davon ausgegangen, dass ein guter ökologischer Zustand in den Küstengewässern durch eine Phytoplanktonkonzentration von 7,5 Mikrogramm Chlorophyll(a) pro Liter definiert wird. " diese zu erreichen, müsste die Stickstoff- und Phosphorbelastung aus dem gesamten Elbegebiet " circa 45 Prozent verringert werden. Das Erreichen dieses Ziels sollte auf drei Bewirtschaftungszyklen (also bis 2027) aufgefächert werden.

In der Fassung der überregionalen Bewirtschaftungsziele vom 24. April 2008 wird nun z" einen mit Verweis auf die Ergebnisse der Interkalibrierung die angestrebte Chlorophyll(a)-Konzentration auf 10,8 Mikrogramm pro Liter erhöht. Demnach muss die Stickstoff- und Phosphorbelastung im Einzugsgebiet der Elbe nur noch " circa 24 Prozent reduziert werden. Z" anderen wird aber sogar das Erreichen dieses niedrigeren Ziels mit Verweis auf bisherige Erfahrungen aus den Programmen zur Nährstoffreduzierung für unrealistisch erachtet. Als Konsequenz hieraus wird für den ersten Bewirtschaftungszeitra" eine Reduzierung der Stickstoffbelastung " nur noch 4,4 Prozent und der Phosphorbelastung " 6,5 Prozent im deutschen Teil des Elbegebiets angestrebt - ganz sicher kein Meilenstein für den Schutz der Küsten- und Meeresgewässer.

Nährstofffrachten: Die vor allem aus der Landwirtschaft rührende diffuse Nährstoffbelastung bleibt ein gravierendes Problem für den Schutz des Grundwassers sowie der Binnen-, Küsten- und Meeresgewässer. Daran hat sich in den letzen beiden Jahrzehnten wenig geändert. Europaweit ist die Landwirtschaft für 50 bis 80 Prozent der Stickstoffeinträge in die Gewässer verantwortlich (EEA Report 7/2005). Die Düngemengen in Westeuropa sind dabei etwa doppelt so hoch wie die in den zentral- und osteuropäischen Ländern. Ein Anstieg der Nährstoffeinträge aus diesen Staaten und der Türkei ist zu erwarten, wodurch der Eutrophierungsdruck auf die Ostsee und das Schwarze Meer noch deutlich steigen wird.

In Deutschland nahmen die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen zwischen 1985 und 2000 " etwa 15 Prozent ab, die Phosphoreinträge " 7 Prozent zu. Bei den Phosphoremissionen machen diffuse Quellen rund 70 Prozent der Gesamtfracht aus, wobei die Erosion mit 26 Prozent dominiert (Zeitra" 1998 bis 2000). Der Anteil diffuser Nitrat-Einträge in den Jahren 1998 bis 2000 belief sich auf rund 80 Prozent der Gesamtfracht, der Anteil der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft über den Grundwasserpfad lag dabei bei 56 Prozent. Urbane Flächen, atmosphärische Deposition, industrielle Direkteinleiter und kommunale Kläranlagen verursachen deutlich geringere Eintragsmengen. Der durchschnittliche jährliche Stickstoffüberschuss beträgt etwa 108 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, was im europäischen Vergleich ein hoher Wert ist, der nur in den Benelux-Staaten und Dänemark übertroffen wird. Die Düngeeffizienz bei Stickstoffdünger liegt in Deutschland bei nur etwa 50 Prozent. Die höchsten Stickstoffüberschusswerte werden vor allem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern erreicht, wo intensive Tierhaltung und Gemüsebau die Landwirtschaft prägen.

Während die Nitratbelastung der Oberflächengewässer in erster Linie aufgrund der Reduzierung der Einträge aus Punktquellen in allen deutschen Flussgebieten seit 1990 stark abgenommen hat, ist im Grundwasser kein signifikanter Rückgang der Belastung zu erkennen. Mehr als 50 Prozent der Messstellen im deutschen Nitratmessstellennetz weisen Nitratwerte von über 50 Milligramm pro Liter auf.

Zudem lassen sich mehrere Ausgangspunkte für weitere Anstiege der landwirtschaftlichen Nitratbelastung erkennen: steigende Preise für Agrarprodukte, die Aufhebung der obligatorischen Stilllegungsflächen, der verstärkte Anbau von Energiepflanzen (wobei Mais und Raps besonders auswaschungsgefährdet sind) sowie die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen.

Zielgrößen für eine Minderung der Einträge: An Absichtserklärungen für eine Besserung der Situation fehlt es nicht. So vereinbarten im Rahmen des Helsinki-übereinkommens die beteiligten Minister schon 1988 für die Ostsee eine Senkung der Nährstoffeinträge bis 1995 " 50 Prozent, ausgehend von 1985 als Basisjahr. Die Eutrophierung ist für die Ostsee das gravierendste "weltproblem. Die Stickstoffkonzentration ist für das Algenwachst", die Phosphorkonzentration für Cyanobakterien ein limitierender Faktor. Tote, anoxische Zonen dehnen sich nach einer Schätzung des WWF über eine Fläche von etwa 42.000, in Spitzenzeiten bis 90.000 Quadratkilometern aus. Der Sachverständigenrat für "weltfragen fasst die Situation in seinem Sondergutachten "Meeresschutz für Nord- und Ostsee" (2004) dahingehend zusammen, "(..) dass mit durchaus anspruchsvollen völkerrechtlichen Zielvorgaben keine ansatzweise ausreichenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene korrespondieren."

Dieses bedauerliche Defizit gilt auch für das wichtigste "weltpolitische Instr"ent zur Begrenzung der diffusen Einträge: die Düngeverordnung und die in ihr formulierten Vorgaben zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft. Die hier festgelegten Ausbringungsgrenzen für Stickstoffmengen im Wirtschaftsdünger sind mit 170 Kilogramm pro Hektar für Ackerland und 230 Kilogramm für Grünland viel zu hoch angesetzt.

Ein Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz, das heißt über die Pfade Luft, Boden und Wasser, auf 80 Kilogramm pro Hektar zu senken.

Wie das Beispiel Dänemark zeigt, liegt ein großes Reduktionspotential in der Verbreitung technischer Neuerungen und in der kontinuierlichen Beratung. Ein hohes Minderungspotential besitzen des Weiteren die Flächenstilllegung, die konservierende Bodenbearbeitung, die ökologische Landwirtschaft sowie die "wandlung von Acker in Grünland. In Bayern beteiligt sich allerdings derzeit kein einziger Landwirt am "wandlungsprogramm. Bundesweit ist vor dem Hintergrund des geförderten Biomasseanbaus sogar ein Trend z" verstärkten Grünland"bruch zu verzeichnen.

In Sachsen wird seit einigen Jahren die "stellung auf konservierende Bodenbearbeitung gezielt gefördert - mit Erfolg. Die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft stellte fest, dass es zu einem verminderten Oberflächenabfluss kommt, die wasserlöslichen und Gesamt-Phosphor-Austräge deutlich reduziert werden und teilweise eine geringere Stickstoffmineralisation mit niedrigen Nitratgehalten im Boden während des Winterhalbjahres nachzuweisen sind (siehe GRüNE LIGA WRRL-Steckbrief "Konservierende Bodenbearbeitung").

Abhilfe durch eine Stickstoffüberschussabgabe?: Der Sachverständigenrat für "weltfragen (SRU) betont, dass die Eutrophierung der Landschaft eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt darstellt, da durch die Austräge von Stickstoff die "weltmedien Boden und Wasser stark belastet werden. Der SRU hat daher bereits in seinem "weltgutachten 2004 eine Stickstoffüberschussabgabe empfohlen. Diese wird im Sondergutachten "Klimaschutz durch Biomasse" (2007) wieder aufgegriffen: Insbesondere für eine "weltgerechte Flankierung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen sei eine Novellierung des Düngemittelgesetzes z" Zwecke der Einführung einer regionalspezifisch ausdifferenzierten Stickstoffüberschussabgabe mit einer Freigrenze von 40 Kilogramm pro Hektar erforderlich. Der SRU sieht die Gefahr, dass der verstärkte Anbau von Raps und Mais erhebliche Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen haben kann und zitiert hierzu die Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Zur Erzielung optimaler Ernteerträge könne die maximal aufgenommene Stickstoffmenge 280 bis 300 Kilogramm pro Jahr und Hektar betragen. Da bei der Ernte jedoch maximal 140 Kilogramm abgefahren werden, könnten bis zu 160 Kilogramm pro Jahr und Hektar als Ernterückstände in den Boden gelangen und Gefahr laufen, ausgewaschen zu werden.

Auch die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development/ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) empfiehlt die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe, sieht aber alternativ zur betrieblichen Ebene die Möglichkeit, eine solche Abgabe auf der Ebene des landwirtschaftlichen Sektors oder auf nationaler beziehungsweise auf EU-Ebene zu etablieren. Ziel müsse es sein, korrekte Preise so nah am "weltproblem wie möglich einzuführen. Die Besteuerung könne relativ niedrig beginnen und müsse anzeigen, dass die Abgabe mit der Zeit angehoben werden soll, " ein langfristiges Signal an die Landwirtschaft zu senden. Aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelungen liegen die Verfügungsrechte über die Gewässer nach Einschätzung der OECD in Deutschland und Frankreich als Verschmutzungsrechte bei den Landwirten, im Gegensatz zur Situation in den Niederlanden oder in Dänemark, wo bereits eine Stickstoffabgabe eingeführt ist.

Das Haupthindernis für die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe ist die geringe Akzeptanz, die ein solches Instr"ent auf Seiten der Landwirtschaft finden dürfte.

Mehr Gewässerschutz durch Kooperationen?: Seit etwa zwanzig Jahren werden Erfahrungen mit Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten gemacht, bei denen eine gewässer-, vor allem grundwasserschonende landwirtschaftliche Praxis honoriert wird. In Deutschland existieren derzeit über 400 derartige Kooperationen mit unterschiedlichen Inhalten, die von der unverbindlichen Beratung von Landwirten bis hin zur "stellung auf ökologischen Landbau reichen.

Eine Beurteilung des Erfolgs bei der Senkung der Gewässerbelastung ist anhand harter Kriterien nur mit Einschränkungen möglich, selbst dort, wo - wie etwa in Hessen - eine Evaluierung von Kooperationen durchgeführt wurde. Sicher ist, dass die Erfolgsbilanzen sehr unterschiedlich ausfallen. Als gelungen können insbesondere diejenigen Kooperationen gelten, bei denen die "stellung auf ökologischen Landbau vom Wasserversorger gefördert wird (siehe GRüNE LIGA WRRL-Steckbriefe "Wasserversorgung München im Mangfalltal" und "Gewässerschonende Landwirtschaft in den Wasserschutzgebieten Leipzigs"). In solchen Fällen kann durchaus von einer Honorierung ökologischer Leistungen gesprochen werden, da die "stellung über das bloße Vermeiden von Gewässerbelastungen deutlich hinausgeht.

Im Rahmen von Kooperationen zahlen die Wasserversorger gewissermaßen Unterlassungssubventionen an die Landwirte. Sie tun dies, " ihre Trinkwasserressourcen zu schützen und die " ein Vielfaches höheren Kosten für eine Aufbereitung des Rohwassers zu vermeiden. Nach dem Verursacherprinzip - und dies korrespondiert auch mit dem Grundsatz der Deckung der "welt- und Ressourcenkosten gemäß Wasserrahmenrichtlinie - müssten "gekehrt die Landbewirtschafter den Wasserversorgern einen angemessenen Beitrag zur Deckung von deren Mehrkosten leisten.

Dreh- und Angelpunkt ist in diesem Zusammenhang die Definition der guten fachlichen Praxis, die quasi die Betreiberpflichten in der Landwirtschaft formuliert und die in Hinsicht auf die Nährstoffausträge bislang keine ausreichend strengen Anforderungen beinhaltet. Vor dem Hintergrund dieser Schieflage ist eine Ausweitung von Kooperationen auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten mit Skepsis zu betrachten, da dies den Ausnahmefall zur Regel machen und flächendeckenden Grundwasserschutz mit flächendeckenden Ausgleichszahlungen erkaufen würde.

<<

Anlage von Feuchtgebieten in der Landwirtschaft - Erfahrungen aus Schweden

Die schwedischen Erfahrungen mit Feuchtgebieten in der Agrarlandschaft präsentierte John Strand von der Rural Economic and Agricultural Society Halland und dem Wetlands Research Center der Universität Halmstad auf der Konferenz "Wetlands for Clear Water" der GRüNEN LIGA im März 2011. In Schweden wurde Anfang 1990 das Konzept der Nutzung von Feuchtgebieten zur Nährstoffreduzierung speziell zur Bewältigung der Eutrophierung in einer Bucht an der Skagerrak-Küste eingeführt und angewandt. Nach anfänglichen Vorbehalten unter den Landwirten führte ein Jahrzehnt positiver Erfahrungen mit dem Konzept zu einer hohen Akzeptanz für die Restaurierung und Neuanlage von Feuchtgebieten. Zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren des Konzepts gehörten ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten in Verbindung mit langfristigen Bewirtschaftungsverträgen, fachliche Planung, Beratung und Kommunikation sowie klare strategische Ziele der Landwirtschaftsbehörden.

Mit dem Ziel der Herabsetzung einer Eutrophierung in Seen und im Meer wurde eine große Zahl angelegter Feuchtgebiete in die Agrarlandschaft Südschwedens integriert. Die Zielvorgabe des schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft war die Schaffung einer Gesamtfläche an Feuchtgebieten von 12.000 Hektar bis 2010 und eine Stickstoffreduzierung von 200 Kilogramm pro Hektar und Jahr. Bis 2011 wurden etwa 7.600 Hektar erfüllt.

Die Forschung hat bei mehr als Eintausend zwischen 1996 und 2002 angelegten Feuchtgebieten gezeigt, dass mit Feuchtgebieten an den richtigen Standorten bis zu 1.000 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Feuchtgebiet und Jahr zurückgehalten werden können. Die mittlere Kapazität der Nährstoffrückhaltung beträgt jedoch weniger als 100 Kilogramm N pro Hektar und Jahr, also lediglich 50 Prozent des vom schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft gesetzten Ziels. Die Nährstoffreduktion ist abhängig vom Durchfluss. Daher muss auch die Probennahme durchflussabhängig erfolgen, " die Nährstoffretention nicht zu überschätzen.

Feuchtgebiete dienen als Nährstofffallen, da der Wassereintrag in Denitrifikationsprozessen gereinigt wird, wobei Nitrat in Stickstoffgas "gewandelt wird und sich der Phosphor im Sediment anreichert. Des Weiteren tragen angelegte Feuchtgebiete zu einer höheren Biodiversität bei und dienen als Wasserspeicher zur Bewässerung oder Rückhaltebecken zur Verminderung von überschwemmungen. Damit sie kostenwirksam sind, müssen Feuchtgebiete an den richtigen Standorten angelegt sein.

Grafik: Verteilung angelegter Feuchtgebiete (rot) in Südschweden.
Karte: DAWA 2010, Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft.

<<

Diese Seite als Druckversion anzeigen

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.