Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in internationales Recht

UN-Gewässerkonvention

Die UN-Gewässerkonvention wurde bereits 1997 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit angenommen. Lange stand jedoch der Beitritt einer hinreichenden Zahl von Staaten aus. Nachdem mit Vietnam der 35. Vertragsstaat das Übereinkommen über das Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe (UN Convention on the Law of the Non-Navigational Uses of International Watercourses – UN Watercourses Convention) ratifizierte, trat sie am 17. August 2014 endlich in Kraft. Damit wurde auf globaler Ebene ein rechtliches Regelwerk für die Zusammenarbeit zum Schutz und zur Nutzung an internationaler Flüsse und Seen geschaffen. Eine digitale Kopie des Originaldokuments, eine Einführung sowie ausführliche Hintergrunddokumente und -videos zur Entstehung der UN-Gewässerkonvention sind abrufbar. Umfangreiche Informationen zu Bedeutung und Inhalten der UN-Gewässerkonvention liefert der UN Watercourses Convention Online User´s Guide.


Sustainable Development Goals 2030

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in die Entwicklungsziele 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Mit dem Auslaufen der vorausgegangenen, stark auf die reine Entwicklungszusammenarbeit ausgerichteten Millenium Development Goals (MDGs) im Jahr 2015 endete auch das Mandat einiger Institutionen wie der UNSGAB (United Nations Secretary General's Board on Water and Sanitation), die in der Vergangenheit wichtige Impulse für die Implementierung der Sanitärversorgung gaben. An die Stelle der UNSGAB tritt auf Initiative des UN-Generalsekretärs Ban-Ki Moon und des Weltbankpräsidenten Jim Yong Kim ein "High-Level Panel on Water", das den Prozess der Umsetzung des SDG 6 und den Zugang zu einer Reihe von Institutionen, wie OECD, Stockholm International Water Institute, World Economic Forum, World Water Council und dem World Resources Institute, befördern soll. Dem Panel gehören 10 Regierungschefs beziehungsweise Präsidenten und zwei hochrangige Berater an. Während der Fortschritt bei vielen Entwicklungszielen über die verschiedenen einschlägigen UN-Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation WHO oder die Welternährungsorganisation FAO, überwacht und gesteuert werden kann, fehlt eine entsprechende Institution für den Wasserbereich. UN-Water versorgt zwar die verschiedenen UN-Institutionen mit einem beim Department of Social and Economic Affairs angedockten Wasser-Sekretariat, hat aber selbst kein Mandat, um mit den Mitgliedsstaaten zu verhandeln. Nicht nur die Stärkung dieses Sekretariats zur laufenden Überwachung der SDG-Wasserindikatoren wäre angezeigt, sondern auch die Gründung eines Wasserkomitees als feste Kommission des Economic and Social Council. Damit würde sichergestellt, dass der Fortschritt im Wasserbereich, der auch Grundlage der meisten anderen Entwicklungsziele ist eine feste Begleitinstitution erhält. Eine Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA finden sie hier.


UNECE-Wasserkonvention

Die Helsinki-Konvention über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) wurde 1995 auch von der EU ratifiziert und soll nationale Maßnahmen zum Schutz und zum ökologisch tragfähigen Management von grenzüberschreitenden Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen stärken. Diese für den europäischen Raum gestartete UNECE Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes (Water Convention) fordert einen stringenteren Kooperationsrahmen als die UN-Wasserkonvention und ist seit 6. Februar 2013 auch global ausgerichtet. Seit 1. März 2016 können daher auch Staaten außerhalb Europas der Konvention beitreten. Sie bietet eine Reihe von Zusatzprotokollen wie das Protocol on Water and Health.

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