Prioritäre Stoffe

 

Hochgefährliche Pestizide stoppen! PAN Brief online unterstützen.

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Die multinationalen Chemie-Konzerne BASF, Bayer und Syngenta kontrollieren fast die Hälfte des Pestizid-Weltmarktes. Jeder einzelne dieser drei Konzerne vermarktet mehr als 50 hochgefährliche Pestizide, die Mensch und Umwelt weltweit bedrohen und schädigen. Zu diesen Pestiziden zählen solche, die akut sehr gefährlich sind oder unter dem Verdacht stehen, die Fortpflanzung zu schädigen, das Erbgut zu verändern, Geburtsschäden zu verursachen oder Krebs zu erzeugen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Pestizid-Aktionsnetzes PAN Germany. Den Brief, der die drei Konzerne auffordert, den Verkauf hochgefährlicher Pestizide zu beenden, können Einzelpersonen online auf der Plattform von PAN Germany unterstützen. Dort steht auch die genannte Studie zum download bereit.

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Überblick – Der gute chemische Zustand nach Artikel 16 WRRL

Ein zentrales Ziel der WRRL ist es, die Gewässerverschmutzung durch Stoffe zu verhindern, von denen ein besonders hohes Umweltrisiko ausgeht: die prioritären und prioritären gefährlichen Stoffe. Die Gefahr dieser Stoffe besteht zum einen in ihrer ökotoxikologischen und humantoxikologischen Wirkung und zum anderen in einer weiten Verbreitung und Verschmutzung der Gewässer. Die Strategie gegen die Gewässerverschmutzung durch prioritäre Stoffe wird in Artikel 16 der WRRL dargelegt und umfasst immissionsseitige Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) sowie auch emissionsseitige Begrenzungen. Allerdings bedarf es zur Ausgestaltung dieser Regelungen noch einer Tochterrichtlinie. Dieser kombinierte Ansatz wurde allerdings während der Verhandlungen über die Tochterrichtlinie in Frage gestellt, da der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission keinerlei emissionsseitige Regelungen auf EU-Ebene vorsieht.

Als Vorgabe für die Einhaltung eines guten chemischen Zustands einigten sich EU-Parlament und -Rat am 20. November 2001 auf eine Liste von zunächst 33 prioritären Stoffen beziehungsweise Stoffgruppen, für die innerhalb von zwei Jahren EU-weite Regelungen zur Begrenzung von Einleitung, Emissionen und Verlusten von der EU-Kommission vorgeschlagen werden sollten (Entscheidung 2455/2001/EG). Von diesen Stoffen und Stoffgruppen sollen die elf als "prioritär gefährliche Stoffe" klassifizierten Substanzen innerhalb von 20 Jahren nach der Verabschiedung der oben genannten Regelungen durch Parlament und Rat gänzlich aus der aquatischen Umwelt verschwinden ("phasing out"; vgl. Tabelle).

Für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V, die sich auf weitere Stoffe im Zusammenhang mit dem guten chemischen Zustand beziehen, haben die Bundesländer Verordnungen mit Umweltqualitätsnormen erlassen.

Wesentliche Grundlagen zum Thema "Prioritäre Stoffe" können Sie in den Handbüchern "Die EG-Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen- und Praxisbeiträge der GRÜNEN LIGA-Seminarreihe" nachlesen.

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Prioritäre Stoffe-Tochterrichtlinie – ein Rückschritt im Gewässerschutz?

Bei der Ausgestaltung der Regelungen zu den prioritären Stoffen kam es zu erheblichen Verzögerungen. Darüber hinaus sind massive inhaltliche Abschwächungen und sogar Rückschritte gegenüber bereits geltenden Regelungen zu befürchten. Einen Vorschlag für eine Tochterrichtlinie legte die EU-Kommission erst am 17. Juli 2006 vor. Dieser Vorschlag beinhaltet jedoch – entgegen den WRRL-Vorgaben – keinerlei Regelungen für Emissionsbegrenzungen auf EU-Ebene. Er umfasst lediglich Umweltqualitätsstandards (diese sollten nach WRRL bereits bis 20. November 2003 vorliegen) und eine Einstufung der zu überprüfenden prioritären Stoffe (diese hätte bereits bis 20. November 2002 erfolgen sollen).

Die Abstimmung der Tochterrichtlinie Prioritäre Stoffe erfolgte zwischen EU-Rat und -Parlament. Das Parlament hatte den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission am 22. Mai 2007 in erster Lesung behandelt, für Anfang 2008 war die zweite Lesung vorgesehen.

Die Prioritäre-Stoffe-Richtlinie wurde im April 2008 im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments weiterverhandelt. Nachdem der Umweltministerrat nur wenige der Änderungen des Parlaments aus der ersten Lesung in seine gemeinsame Position übernommen hatte, setzte sich die EP-Berichterstatterin Anne Lapperouze dafür ein, eine Reihe von Änderungsanträgen in der zweiten Lesung abermals beschließen zu lassen. Hierzu gehörte die Einführung von emissionsseitigen Maßnahmen, um - anders als von der Kommission vorgeschlagen und auch vom Rat beabsichtigt - den kombinierten Ansatz der WRRL nicht aufzugeben. Emissionen prioritärer Stoffe sollen demnach mit integrierten Plänen zur Emissionsbegrenzung schrittweise reduziert beziehungswweise bei den prioritär gefährlichen Stoffen gänzlich eingestellt werden. Dieses so genannte "phasing out" der prioritär gefährlichen Stoffe sollte nach den Vorstellungen des Parlaments bis 2015 erfolgen, der Rat setzte hierfür keine Frist.

Außerdem hatte das Parlament die Liste der prioritären Stoffe um 28 Stoffe ergänzt, die nun erneut vorgeschlagen wurden. Uneinigkeit mit dem Rat herrschte auch beim Umgang mit den Übergangszonen der Überschreitung, den Bereichen, innerhalb derer die Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden dürfen.

Die EU-Kommission beabsichtigte, die Biozid-Richtlinie (98/8/EG) von 1998 zu überarbeiten. Hierzu haben acht Umweltverbände unter Federführung des Pesticide Action Network (PAN) Germany ein gemeinsames Kernpunktepapier vorgelegt. Angemahnt wird, dass die Neuregelungen bestehende Vorgaben aus anderen Richtlinien explizit übernehmen, unter anderem die der WRRL und der Grundwasserrichtlinie, sowie das Ziel, spätestens im Jahr 2020 die Freisetzung von gefährlichen Stoffen in die Meeresumwelt zu beenden. Der Trink- und Grundwasserschutz sollten unter den Schutzzielen aufgeführt sein. Gefordert wurde unter anderem, dass bei der gegenseitigen Anerkennung von Produktzulassungen ein vergleichbarer, hoher Standard im Zulassungsverfahren Voraussetzung ist. "Dabei ist die Freiheit der einzelstaatlichen Entscheidung im Risikomanagement (von speziellen Anwendungsauflagen bis hin zur Ablehnung der Anerkennung einer Zulassung) zur Sicherung nationaler Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards sicherzustellen".

Bei der Novellierung der Pestizidzulassungs-Richtlinie (91/414/EWG) hatte das Europäische Parlament in erster Lesung deutliche Verschärfungen gefordert, unter anderem ein Verbot für Wirkstoffe mit neurotoxischen oder immunotoxischen Eigenschaften. Die Vorschläge stoßen bei der EU-Kommission auf Ablehnung. Der Ministerrat wird den Vorschlag voraussichtlich im Mai beraten. Das Parlament wird nach der Sommerpause in zweiter Lesung über die Richtlinie beraten. Beraten wird derweil auch über den von der EU-Kommission schon im Juli 2006 vorgelegten Entwurf für eine neue Richtlinie für eine nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die sich vorrangig auf Pflanzenschutzmittel bezieht. Zu deren Zielen gehört es, den Pestizideinsatz im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip zu verringern und die Anwendung nichtchemischer Alternativen zu fördern. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, in denen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken sowie der Abhängigkeit von Pestiziden festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollen dabei für spezifische Maßnahmen zum Schutz der Gewässer Sorge tragen: In Gewässernähe sollen Produkte angewendet werden, die für die aquatische Umwelt nicht gefährlich sind, und es sollen die effizientesten Ausbringungstechniken Anwendung finden. Entlang von Wasserläufen sollen angemessene Pufferzonen eingerichtet werden, in denen keine Pestizide ausgebracht oder gelagert werden dürfen und die Abdrift von direkt an Wasserläufen gelegenen Kulturen wie Obstanlagen, Rebflächen, Hopfen und ähnliche begrenzt wird.

Die Verhandlungen sind 2008 in Brüssel zum Abschluss gekommen. Das Ergebnis stellt einen großen Rückschritt gegenüber den in der WRRL intendierten Zielen dieser Tochterrichtlinie dar. Besonders bedauerlich ist, dass auf EU-Ebene keinerlei emissionsseitige Maßnahmen zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch prioritäre Stoffe ergriffen werden. Der in der WRRL vorgesehene "kombinierte Ansatz" wurde damit aufgegeben.

Zum Download finden Sie hier

Die Liste prioritärer Stoffe der EG-WRRL wurde nach einem im Artikel 16 der WRRL festgelegten Verfahren aufgestellt und soll alle vier Jahre überarbeitet werden. Sie ersetzt die Liste von 129 prioritären Stoffen der Kommissionsmitteilung vom 22. Juni 1982, die auf der alten EU-Richtlinie 76/464 zu gefährlichen Stoffen beruht. Die Überprüfung der ersten Liste der prioritären Stoffe war ursprünglich bis 20. November 2005 vorgesehen.

Grundsätzliche Kritik am Einzelstoffansatz bei den prioritären Stoffen übt der BBU, der darüber hinaus auch kritisiert, dass sich die Beprobung der Gewässer auf die im Wasser gelösten Stoffe beschränkt und nicht auch auf die wesentlich wichtigeren partikulär gebundenen Schadstoffe bezieht (s. hierzu die BBU Wasser-Rundbriefe 838 und 852).

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WRRL und Meeresschutzabkommen: die Problematik prioritärer Stoffe

Zum Verhältnis der prioritären Stoffliste der WRRL und der Listen der Meeresschutzabkommen für die Nord- und Ostsee finden Sie hier Informationen.

Für den Bereich des Nord-Ost-Atlantiks wurde das OSPAR-Abkommen verabschiedet, das die Meeresumwelt im Gebiet vor gefährlichen Substanzen schützen soll. Dabei geht das Abkommen wesentlich weiter als die WRRL. Für die Nordseeküste sind somit die – im Vergleich zur Wasserrahmenrichtlinie – strengeren Bestimmungen umzusetzen. Mit der "Umsetzung des OSPAR-Zieles für gefährliche Stoffe im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie" befasste sich ein Vortrag von Karoline Schacht (von der Aktionskonferenz Nordsee), den Sie hier downloaden können.

Einen Artikel zum Richtlinienvorschlag finden Sie in der WRRL-Info 12.

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Prioritäre Stoffe in der Bestandsaufnahme

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland zeigen in Hinblick auf die prioritären Stoffe Umsetzungsdefizite. Es bestehen Datenlücken zur Einschätzung des chemischen Zustandes, so dass meist grobe Abschätzungen zur Beurteilung vorgenommen wurden.

Die derzeitigen Stoffeinträge stammen vorwiegend aus diffusen Quellen (Landwirtschaft, Emissionen aus der Luft). Außerdem stellen weitverbreitete Substanzen wie hormonell wirkende Umweltchemikalien oder Arzneimittelrückstände aus Abwässern der Haushalte eine zunehmende Belastung dar.

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Pestizid-Paket 2009

Das im Januar 2009 vom EU-Parlament verabschiedete Pestizid-Paket wurde im September vom Ministerrat angenommen und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gilt unmittelbar und hebt die Richtlinie 91/414/EWG auf. Die Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (PE-COS 3608/09) muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Zur derzeit laufenden Revision der Biozid-Richtlinie (98/8/EG) durch eine Biozid-Verordnung haben PAN Germany, BUND und Greenpeace Anfang November 2009 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie erheblichen Änderungsbedarf formulieren, unter anderem zur Stärkung des Vorsorgeprinzips bei der Biozidverwendung (
www.pan-germany.org).

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