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Industrie/ Bergbau

Braunkohlebergbau und Grundwasserressource - Subvention statt Kostendeckung

Die Grundwasserabsenkung durch den Bergbau ist eine Wassernutzung im Sinne des Artikels 9 der WRRL, für die zum Einen Anreize für eine effiziente Nutzung und zum Anderen ein "angemessener Beitrag" für die Mehrkosten, die anderen Wasserdienstleistungen (zum Beispiel der Trinkwassergewinnung) entstehen, gefordert werden. Gleichzeitig ist die Wassernutzung durch den Bergbau auch selbst als Wasserdienstleistung zu sehen, an deren Umwelt- und Ressourcenkosten sich der Verursacher beteiligen muss. Wassernutzungsentgelte, die in allerdings sehr unterschiedlicher Form in den meisten Bundesländern erhoben werden, sind ein grundsätzlich geeignetes - und bislang das einzig existierende - Instrument, um derartige Kosten Verursachern zuzuordnen. Wichtig ist dabei allerdings, eine klare Zweckbindung für den Schutz der Ressource, also für den Gewässerschutz, vorzusehen.

Der Braunkohlebergbau ist jedoch in allen betroffenen Ländern vom Wassernutzungsentgelt befreit (Brandenburg, Sachsen, NRW, in Sachsen-Anhalt existiert kein Wassernutzungsentgelt). Nach Paragraph 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes wird lediglich für den "kommerziell genutzten Anteil" ein um 80 Prozent reduzierter Satz verlangt (0,02 Euro statt 0,10 Euro pro Kubikmeter). Wie die Zahlen des Jahres 2005 belegen, übersteigen die Wasserentnahmen des aktiven Bergbaus in Brandenburg mit 238,8 Millionen Kubikmeter die Summe aller entgeltpflichtigen Grundwasserentnahmen (196,2 Millonen Kubikmeter) deutlich. Dem Land entgehen demnach jährlich etwa 1,7 Millionen Euro durch die Ermäßigung des Entgelts sowie durch die gänzliche Befreiung der Hauptentnahmemenge je nach angenommenem Satz zwischen 4,2 Millionen Euro (bei 0,02 Euro pro Kubikmeter) und 21,2 Millionen Euro (bei 0,10 Euro pro Kubikmeter).

Das Entgelt auch für den Bergbau zu erheben erscheint mit Blick auf die Bilanzen der Energiekonzerne (2005 machte Vattenfall Europe 714 Millionen Euro Gewinn) nicht unzumutbar. Ohne Entgeltpflichtigkeit besteht - abgesehen von den Energiekosten für die Grundwasserhebung - kein Anreiz zur Verringerung der Entnahmemenge. Angesichts des Umfangs der Entnahmen wären aber erhebliche Potentiale für eine verringerte Grundwasserhebung und damit für die Ressourcenschonung zu erwarten.

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Das Wassernutzungsentgelt in Braunkohlebergbau und Energiewirtschaft Brandenburg - Positionspapier der GRÜNEN LIGA Zur Umgestaltung von § 40 BbgWG

Am 29. April 2010 veröffentlichte die Bundeskontakstelle Wasser der GRÜNEN LIGA ein Positionspapier zum Wassernutzungsentgelt in Brandenburg. Das Positionspapier liegt hier für Sie als PDF-Datei bereit.
Die vollständige Pressemitteilung ist hier als PDF-Datei abrufbar.

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