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Fristen Bereits vor der in Artikel 14 explizit ausgeführten Möglichkeit, Zeitplan und Arbeitsprogramm der Bewirtschaftungspläne zu kommentieren, fallen wichtige Entscheidungen an, die das EU-weit anzustrebende Gewässerschutzniveau wesentlich mitbestimmen. In den Übersichtsplänen zu den Charakteristika der Einzugsgebiete (2004) wird eine ökonomische Analyse der Gewässernutzung ebenso enthalten sein, wie eine Liste der Schutzgebiete (FFH – Natura 2000, Vogelschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, ...). Die wesentlichen Umweltziele sollen innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Falls das nicht gelingt, erlaubt die Richtlinie zwei Verlängerungen von je sechs Jahren. Insgesamt bleiben den Mitgliedsstaaten also bis zu 27 Jahren Zeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Falls die "natürlichen Bedingungen" oder auch "unverhältnismäßig hohe Kosten" das Erreichen des "guten Zustands" nicht zulassen, verlängert sich die Zeitschiene bzw. können weitreichende Ausnahmebestimmungen herangezogen werden. Ein genaues Schema zum Zeitplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie bei: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C80834_L20.pdf Bereits überfällige Fristen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Zum Stand der Umsetzung in nationales Recht in Deutschland finden Sie hier weitere Informationen ... Kurz- bis mittelfristig umzusetzende Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
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