Druckoptimierte Fassung | Zurück zur normalen Ansicht 

 

Einführung zur EG-Wasserrahmenrichtlinie

10 Jahre Wasserrahmenrichtlinie – Meilenstein der europäischen Umweltpolitik

Mit der im Jahre 2000 in Kraft getretenen EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) begann eine neue Ära im europäischen Gewässerschutz. Erstmals wurden Ziele für den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer mit verbindlichen Fristen festgelegt, ein Verschlechterungsverbot für den Gewässerzustand postuliert und die flussgebietsweite Bewirtschaftungsplanung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Gewässerschutz im Zeichen der Wasserrahmenrichtlinie basiert auf der Kombination von ordnungsrechtlichen Vorgaben, einem planerischen Instrumentarium und einem Set ökonomischer Instrumente. Sie ist damit auch weiterhin das Modell für eine zukunftsweisende Umweltpolitik in Europa. Die GRÜNE LIGA hat die Entstehung und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie intensiv begleitet. Einen Überlick hierzu finden Sie in dem folgenden Faltblatt.

 

 

 

 

Einen Überblick zu den Umweltzielen und Grundprinzipien der WRRL sowie den größten Herausforderungen bei ihrer Umsetzung bietet unser Faltblatt "Gewässerschutz im Zeichen der Wasserrahmenrichtlinie" aus dem Jahr 2006. Zur Ansicht bitte auf das Bild klicken (pdf, 997 KB).

 

Einordnung und Zielstellungen

In den 1990er Jahren wurde eine Revision der EU-Wasserpolitik vorbereitet. Am 7. September 2000 verabschiedete das EU-Parlament die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 2000/60/EG wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft.

Die EG-Wasserrahmenrichtline zielt auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Sie wird zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der deutschen Wasserwirtschaft führen. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Das heißt, dass sich die Verwaltung künftig nicht mehr nach administrativen Grenzen richten soll, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Grundwasserkörper werden möglichst sinnvoll den Flusseinzugsgebieten zugeordnet. Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen "" Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.

Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Die Wasserrahmenrichtlinie nimmt u.a. Bezug auf die Badegewässerrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer, die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie (SPA).

Zum Zeitplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie: hier klicken

Die Umweltverbände müssen sich bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie möglichst frühzeitig einmischen und sich an der Diskussion um Maßnahme- und Bewirtschaftungspläne beteiligen. Nähere Informationen dazu finden sie hier. Wir möchten Sie auch auf unser Internetangebot www.flussaktionen.de aufmerksam machen. Dort können Sie Ihre eigenen Aktionen zum Schutz von Seen, Flüssen und zum Wasser überhaupt eintragen.