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Berliner Senat erklärt das Wasser-Volksbegehren für unzulässig
Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind erfüllt. Nach Zählung
durch die Bezirksämter wurden von der Trägerin des Volksbegehrens 36.062 gültige Unterstützungsunterschriften
für das Volksbegehren abgegeben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das
Volksbegehren die nach der Verfassung von Berlin für die Zulassung des Volksbegehrens erforderliche
Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten erhalten hat. Der Berliner Senat hält allerdings
die Offenlegung sämtlicher Verträge, die den Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft und
die Preis- und Tarifkalkulation in Berlin betreffen, für verfassungswidrig.
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